Kirchliches Amtsblatt

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung – und seine Auslegung

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) ist kein Tarifvertrag im Sinn des Tarifvertragsgesetzes, sondern eine auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommene kirchliche Arbeitsrechtsregelung.

Bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen

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Kölner Dom

Der ins Homeoffice mitgenommene Bürostuhl

Das Arbeitsgericht Köln die vom Erzbistum Köln gegenüber seiner Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht wegen der Mitnahme ihres Bürostuhls ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam befunden. 

Die Klägerin ist seit dem Jahr 2008 beim Erzbistum Köln beschäftigt. Ausweislich des Arbeitsvertrags

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Lohndumping bei kirchlichen Arbeitgebern

Ein kirchlicher Arbeitgeber kann in den durch das staatliche Arbeitsrecht gesetzten Grenzen wirksam Arbeitsverträge abschließen, welche keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen vorsehen.

Daher ist auch die Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen möglich.

In

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Notebook

Auch ein Chefarzt darf nicht neu heiraten – Loyalitätspflichten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen

Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte. Dies betonte jetzt das Bundesverfassungsgericht und hob eine anderslautende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auf, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen

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Schwerbehindertenvertretung bei einem kirchlichen Arbeitgeber – und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten

Parallele Zuständigkeiten der kirchlichen und der staatlichen Gerichtsbarkeit können sich ergeben, wenn die Schwerbehindertenvertretung ein Rechtsschutzziel sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage stützt.

Bei dieser Entscheidung hatte das Bundesarbeitsgericht die rechtliche Existenz der Schwerbehindertenvertretung für die

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Der Kirchenorganist und das Mädchen

Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung

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Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers

Bei der Kündigung eines evangelischen Pfarrers sind die staatlichen Arbeitsgericht nur dann zuständig, wenn ein Arbeitsverhältnis und kein kirchengesetzlich geregeltes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet wurde.

Seit dem 1.01.2011 gilt einheitlich in der EKM das Kirchengesetz zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen

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Die Bewerbung bei einem kirchlichen Arbeitgeber

Ein kirchlicher Arbeitgeber darf eine Einstellung von einer Kirchenmitgliedschaft nur abhängig machen, wenn es sich um eine „wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung“ handelt. Für eine Referententätigkeit zur Umsetzung der Antirassismuskonvention der Vereinten Nationen ist eine Religionszugehörigkeit nicht erforderlich.

Mit

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Altersgrenze im kirchlichen Arbeitsrecht

Bei einer im sog. Dritten Weg beschlossene kirchliche Arbeitsrechtsregelung handelt es sich um eine Kollektivvereinbarung besonderer Art, in der allgemeine Bedingungen für die Vertragsverhältnisse der kirchlichen Arbeitnehmer durch eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsrechtliche Kommission festgelegt werden. Den Regelungen kommt keine normative

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Kündigung wegen Kirchenaustritts

Der Austritt eines im verkündigungsnahen Bereich eingesetzten Mitarbeiters einer ihrer Einrichtungen aus der katholischen Kirche kann die – ggf. außerordentliche – Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Mit dieser Begründung wies das Bundesarbeitsgericht letztinstanzlich die Kündigungsschutzklage eines aus der katholischen Kirche ausgetretenen,

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Bei Kirchenaustritt: Kündigung

Tritt der Mitarbeiter Mitarbeiter einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche aus, so kann dieser Kirchenaustritt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Nach Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV ordnet und verwaltet

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Der Kirchenaustritt des Sozialarbeiters

Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Caritasverband stellt es einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten dar, wenn der Arbeitnehmer aus der katholischen Kirche austritt. Ein derartiger Verstoß ist an sich geeignet, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen.

In

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Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

Dynamische Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen kirchlicher Arbeitnehmer sind regelmäßig dahin auszulegen, dass das gesamte kirchenrechtliche System der Arbeitsrechtsetzung erfasst werden soll. Zu ihm gehören auch alle Verfahrensordnungen und die daraus hervorgegangenen Beschlüsse Arbeitsrechtlicher Kommissionen, Unter- oder Regionalkommissionen, die auf dem sog.

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Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen

Das Mitarbeitergesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen lässt keine auf dem dritten Weg beschlossene Vergütungsregelung außerhalb der Dienstvertragsordnung zu. Trifft die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission gestützt auf das Mitarbeitergesetz eine entsprechende Arbeitsrechtsregelung, ändert diese materiellrechtlich die Dienstvertragsordnung auch dann,

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Bestechlichkeit im katholischen Krankenhaus

Die Mitarbeitervertretungsordnung der katholischen Kirche stellt im Wesentlichen die gleichen Anforderungen an die Anhörung der Mitarbeitervertretung wie das Betriebsverfassungsgesetz im Hinblick auf die Anhörung des Betriebsrates. Dies umfasst auch die Anforderungen an die Information der Mitarbeitervertretung durch den Arbeitgeber im

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Streiks in der Kirche

Streiks in kirchlichen Einrichtungen sind nicht ausnahmslos unzulässig, urteilte jetzt das Landesarbeitsgerichts Hamm in einem Berufungsverfahren, in dem es um die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen im Bereich der Evangelischen Kirche geht.

Im August 2008 hatte die Gewerkschaft ver.di den Verband der

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