Kruzifix

Ordentliche Kündigung – wegen Kirchenaustritts vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Hebamme mit einem dem katholischen Caritasverband angeschlossenen Krankenhaus zur Vorabentscheidung vorgelegt. Konkret ging es um eine Kündigung wegen eines bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgten Kirchenaustritts: In dem zugrundeliegenden, beim Bundesarbeitsgericht anhängigen

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Johanniter Unfallhilfe

Bereitschaftsdienstzeiten im Rahmen eines Hausnotruf-Dienstes

Entscheidend für die Abgrenzung der Arbeitsbereitschaft zum Bereitschaftsdienst – und insoweit auch zur Rufbereitschaft – ist dabei, dass sich der Arbeitnehmer bei der Arbeitsbereitschaft zur Arbeit bereithalten muss, um erforderlichenfalls von sich aus tätig zu werden, während er bei den anderen Formen der Bereitschaft auf „Anforderung“ den Dienst aufnehmen muss.

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Johanniter Unfallhilfe

Einsatzkräfte im Hausnotruf – und ihre Eingruppierung nach den AVR-Johanniter

Ein im Rahmen eines vom Johanniter-Hilfsdienst angebotenen Hausnotrufdienstes eingesetztem Fahrer kann als Mitarbeiters im HNR-Einsatzdienst mit Betreuungsaufgaben nach Entgeltgruppe 3 AVR-Johanniter einzugruppieren sein. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten die Arbeitsvertragsparteien über die zutreffende Eingruppierung des Arbeitnehmers und über die Vergütung der sog. Hausnotruf-Bereitschaft (HNR-Bereitschaft). Der beklagte Verein (Arbeitgeber)

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Kirchliches Amtsblatt

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung – und seine Auslegung

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) ist kein Tarifvertrag im Sinn des Tarifvertragsgesetzes, sondern eine auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommene kirchliche Arbeitsrechtsregelung. Bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen Wirkung verschafft werden kann. Sie

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Der Leiter einer Behindertenwerkstatt – und seine Eingruppierung

Der Entgeltgruppenplan zum Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) für Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 9 zum BAT-KF) setzt in Abschnitt 6 für die Berufsgruppe der Mitarbeiterinnen in Werkstätten für behinderte Menschen für eine Vergütung nach Entgeltgruppe SD 16 BAT-KF voraus, dass diese als „Leiterin“ einer Werkstatt für behinderte Menschen

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Kölner Dom

Der ins Homeoffice mitgenommene Bürostuhl

Das Arbeitsgericht Köln die vom Erzbistum Köln gegenüber seiner Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht wegen der Mitnahme ihres Bürostuhls ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam befunden.  Die Klägerin ist seit dem Jahr 2008 beim Erzbistum Köln beschäftigt. Ausweislich des Arbeitsvertrags finden auf das Arbeitsverhältnis beamtenrechtliche Regelungen Anwendung. Mit ihrer Klage

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(Landes-)Arbeitsgericht Köln

Kirchliche Arbeitsverhältnisse – und die AVR Caritas

Die arbeitsvertraglichen Vereinbarung die „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (AVR Caritas) sind auf Arbeitsverhältnisse im Rahmen der katholischen Kirche (nur) aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwendbar. Bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wie den AVR Caritas handelt es sich um Kollektivvereinbarungen besonderer Art, in denen allgemeine Bedingungen für die Vertragsverhältnisse der

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Stufenzuordnung und Vorbeschäftigungszeiten – für Beschäftigte in der Diakonie

Die Berücksichtigung erworbener Berufserfahrung bei einer Einstellung setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat. Die Arbeitnehmerin könnte eine Vergütung nach Entgeltgruppe 11 Stufe 4 DVO.EKD für den hier streitgegenständlichen

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Lohndumping bei kirchlichen Arbeitgebern

Ein kirchlicher Arbeitgeber kann in den durch das staatliche Arbeitsrecht gesetzten Grenzen wirksam Arbeitsverträge abschließen, welche keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen vorsehen. Daher ist auch die Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen möglich. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin bei

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Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie – und ihre Eingruppierung nach dem AVR Diakonie

Der für die Eingruppierung maßgebliche Katalog der Anlage 1 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) – bzw. seit 2014 den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD) – sieht für die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin im Grundsatz eine Vergütung nach Entgeltgruppe 7 vor. Nach

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Eingruppierung einer kirchlichen Kita-Leiterin

Die Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte hängt nach Abteilung 3 der Entgeltordnung zum kirchlichen Arbeitnehmerinnentarifvertrag (KAT) entweder von der Durchschnittsbelegung der Kita-Plätze oder der Anzahl der Gruppen ab. Nach Satz 4 i. V. m. Satz 2 der Ziff. 2 der Vorbemerkungen der Abteilung 3 der Vergütungsordnung KAT zählen grundsätzlich nur

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Sanierungsgeld für die Kirchliche Zusatzversorgungskasse

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage der Rechtmäßigkeit des von der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands – Anstalt des öffentlichen Rechts – (KZVK) erhobenen Sanierungsgeldes zu befassen: Die KZVK, eine rechtlich selbständige kirchliche Einrichtung in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts, hat die Aufgabe, Beschäftigten des

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Das islamische Kopftuch im evangelischen Krankenhaus

Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer anderen Religionszugehörigkeit ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu einem zumindest neutralen Verhalten gegenüber der Evangelischen Kirche nicht in Einklang zu

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Notebook

Auch ein Chefarzt darf nicht neu heiraten – Loyalitätspflichten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen

Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte. Dies betonte jetzt das Bundesverfassungsgericht und hob eine anderslautende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auf, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen Wiederverheiratung für unwirksam erklärt hatte. Soweit sich die Schutzbereiche der

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Absenkung der Sonderzahlung in kirchlichen Arbeitsverhältnissen

§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 der Ordnung zur Beschäftigungssicherung für kirchliche Mitarbeiter (Beschäftigungssicherungsordnung – BSO) der (evangelischen) Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission ermöglichen die Abweichung von der Regelung in § 19 BAT-KF für Angehörige einer Dienststelle iSd. § 3 MVG-EKD aufgrund einer Dienstvereinbarung gemäß § 36 MVG-EKD. Eine abweichende

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Ist das krank? Kein Kopftuch im evangelisches Krankenhaus

Eine Krankenschwester in einem evangelischen Krankenhaus darf kein Kopftuch tragen. Das Kopftuch ist – nach dem Verständnis des Bundesarbeitsgerichts – ein Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben. Sein Tragen ist daher die Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit und damit regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche

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Die Mitarbeitervertretung einer Religionsgemeinschaft – und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten

Für Streitigkeiten aus dem Mitarbeitervertretungsrecht einer Religionsgemeinschaft ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nur eröffnet, wenn die Religionsgemeinschaft selbst diese Möglichkeit eröffnet. Abs. 4 Satz 1 GG eröffnet den Zugang zu den staatlichen Gerichten nur gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Akte der öffentlichen Gewalt im Sinne dieser Bestimmung sind

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Schwerbehindertenvertretung bei einem kirchlichen Arbeitgeber – und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten

Parallele Zuständigkeiten der kirchlichen und der staatlichen Gerichtsbarkeit können sich ergeben, wenn die Schwerbehindertenvertretung ein Rechtsschutzziel sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage stützt. Bei dieser Entscheidung hatte das Bundesarbeitsgericht die rechtliche Existenz der Schwerbehindertenvertretung für die Rechtsmittel- und Antragsbefugnis als qualifizierte Sachentscheidungsvoraussetzung zu unterstellen. Das Bundesarbeitsgericht

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Der entlassene Kirchenbeamte – und der Zugang zu den staatlichen Gerichten

Der verfassungsrechtlich gewährleistete Justizgewährungsanspruch gibt Geistlichen und Beamten einer Religionsgesellschaft das Recht zur Anrufung der staatlichen Gerichte, um dienstrechtliche Maßnahmen dieser Religionsgesellschaft ihnen gegenüber auf ihre Vereinbarkeit mit staatlichem Recht hin überprüfen zu lassen. Damit gibt das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige entgegenstehende Rechtsprechung auf. Dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften (Art.

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Personenbedingte Änderungskündigung für eine katholische Gemeindereferentin

Wird einer katholischen Gemeindereferentin durch das (Erz-)Bistum die kanonische Beauftragung entzogen, kann dies eine personenbedingte (Änderungs-)Kündigung rechtfertigen. Bedienen sich die Kirchen der Privatautonomie, um Arbeitsverhältnisse zu begründen, so findet auf diese das staatliche Arbeitsrecht Anwendung. Die Einbeziehung der kirchlichen Arbeitsverhältnisse in das staatliche Arbeitsrecht hebt deren Zugehörigkeit zu den „eigenen

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Der Kirchenorganist und das Mädchen

Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis

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Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers

Bei der Kündigung eines evangelischen Pfarrers sind die staatlichen Arbeitsgericht nur dann zuständig, wenn ein Arbeitsverhältnis und kein kirchengesetzlich geregeltes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet wurde. Seit dem 1.01.2011 gilt einheitlich in der EKM das Kirchengesetz zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Pfarrdienstgesetz der

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Schadensersatz wegen Mobbings – und die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

Im Wesentlichen mit vorsätzlichen Verstößen der Arbeitgeberin gegen gesetzliche und/oder vertragliche Verpflichtungen begründete Ansprüche des Arbeitnehmers können unabhängig von ihrem Bestehen nicht bereits deshalb aufgrund einer arbeitsertraglichen Ausschlussklausel verfallen, weil sie der Arbeitnehmer nicht innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemacht hat. Die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist ist wegen Verstoßes gegen § 202 Abs.

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Die Bewerbung bei einem kirchlichen Arbeitgeber

Ein kirchlicher Arbeitgeber darf eine Einstellung von einer Kirchenmitgliedschaft nur abhängig machen, wenn es sich um eine „wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung“ handelt. Für eine Referententätigkeit zur Umsetzung der Antirassismuskonvention der Vereinten Nationen ist eine Religionszugehörigkeit nicht erforderlich. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Berlin in dem hier vorliegenden

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Altersgrenze im kirchlichen Arbeitsrecht

Bei einer im sog. Dritten Weg beschlossene kirchliche Arbeitsrechtsregelung handelt es sich um eine Kollektivvereinbarung besonderer Art, in der allgemeine Bedingungen für die Vertragsverhältnisse der kirchlichen Arbeitnehmer durch eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsrechtliche Kommission festgelegt werden. Den Regelungen kommt keine normative Wirkung zu. Sie finden auf das Arbeitsverhältnis – wie vorliegend

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Korrigierende Rückgruppierung bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen

Im Fall einer sog. korrigierenden Rückgruppierung, dh. bei einer beabsichtigten Einstufung in eine niedrigere als die bisher als zutreffend angenommene Vergütungsgruppe, muss der Arbeitgeber, wenn sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber zuvor als maßgebend mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit dieser bisher gewährten

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Kündigung wegen Kirchenaustritts

Der Austritt eines im verkündigungsnahen Bereich eingesetzten Mitarbeiters einer ihrer Einrichtungen aus der katholischen Kirche kann die – ggf. außerordentliche – Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Mit dieser Begründung wies das Bundesarbeitsgericht letztinstanzlich die Kündigungsschutzklage eines aus der katholischen Kirche ausgetretenen, seit 1992 beim Caritas-Verband beschäftigten Sozialpädagogen ab. Die Kündigung ist

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Betriebsbedingte Kündigung und die Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen

Nach § 42 Buchst. b) MVG.EKD unterliegt in einer dem Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) unterstehenden Einrichtigung eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit der eingeschränkten Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung. Sie ist gem. § 38 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 41 Abs. 3 MVG.EKD unwirksam, wenn

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Versorgungsausgleich bei einer beamtenähnlichen kirchlichen Altersversorgung

Anrechte auf eine Altersversorgung der einem Ehegatten von einer Religionsgemeinschaft arbeitsvertraglich zugesagten Versorgung, die inhaltlich den für Landesbeamte geltenden Vorschriften oder Grundsätzen folgt, sind im Wege der internen Teilung auszugleichen. Dies gilt auch dann, wenn das maßgebliche Versorgungsrecht keine interne Teilung vorsieht. In dem hier vo Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall

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Restitutionsklage nach EGMR-Entscheidung

Die in § 35 EGZPO getroffene Stichtagsregelung knüpft an den rechtskräftigen Abschluss des Ausgangsverfahrens vor den nationalen Gerichten und nicht an den Zeitpunkt an, in dem ein endgültiges, eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle feststellendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt.

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Bei Kirchenaustritt: Kündigung

Tritt der Mitarbeiter Mitarbeiter einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche aus, so kann dieser Kirchenaustritt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Nach Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV ordnet und verwaltet jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken der für alle

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Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Der dritte Weg

Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das

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Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Der zweite Weg

Entscheidet sich eine Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer diakonischen Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig. In einem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit klagte ein von der vormaligen Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche

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Der Kirchenaustritt des Sozialarbeiters

Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Caritasverband stellt es einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten dar, wenn der Arbeitnehmer aus der katholischen Kirche austritt. Ein derartiger Verstoß ist an sich geeignet, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen. In der hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Kündigungsschutzklage arbeitete der Kläger

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Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

Dynamische Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen kirchlicher Arbeitnehmer sind regelmäßig dahin auszulegen, dass das gesamte kirchenrechtliche System der Arbeitsrechtsetzung erfasst werden soll. Zu ihm gehören auch alle Verfahrensordnungen und die daraus hervorgegangenen Beschlüsse Arbeitsrechtlicher Kommissionen, Unter- oder Regionalkommissionen, die auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommen sind. Die Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsgarantie aus

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Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen

Das Mitarbeitergesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen lässt keine auf dem dritten Weg beschlossene Vergütungsregelung außerhalb der Dienstvertragsordnung zu. Trifft die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission gestützt auf das Mitarbeitergesetz eine entsprechende Arbeitsrechtsregelung, ändert diese materiellrechtlich die Dienstvertragsordnung auch dann, wenn sie nicht als eine solche Änderung bezeichnet und scheinbar

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Angemessene Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler

Zur Ermittlung der angemessenen Ausbildungsvergütung, die der Träger der praktischen Ausbildung zum Altenpfleger zu zahlen hat, sind für Einrichtungen der Diakonie zumindest regelmäßig die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie als Kontrollmaßstab heranzuziehen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht jetzt für solche Ausbildungsverhältnisse, die spätestens 2007 beendet wurden. Der Altenpflegeschüler hat in diesen Fällen nach

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Wenn der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses wieder heiratet…

Die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht in jedem Fall seine ordentliche Kündigung. Zwar haben Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen das verfassungsmäßige Recht, von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können. Als Loyalitätsverstoß kommt auch der Abschluss einer nach

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Einzelvertragliche Vergütungsregelung eines Chefarztes

Eine einzelvertragliche Vereinbarung, wonach der Chefarzt eines Krankenhauses eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe I des BAT-KF erhält, ist im Zweifel als dynamische Vergütungsvereinbarung auszulegen. Die Vergütungsgruppe I BAT-KF wurde zum 1. Juli 2007 in die Entgeltgruppe 15 Ü BAT-KF neue Fassung übergeleitet. Dies gilt mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auch für Chefärzte.

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Kündigungsschutzklage eines Rabbiners

Für die Klage eines Rabbiners gegen seine Kündigung durch die jüdische Gemeinde ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten und damit auch zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet, soweit die Religionsgemeinschaft im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrecht gem. Art. 140 GG i. V. mit Artikel 137 Absatz III WRV für Streitigkeiten

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Bestechlichkeit im katholischen Krankenhaus

Die Mitarbeitervertretungsordnung der katholischen Kirche stellt im Wesentlichen die gleichen Anforderungen an die Anhörung der Mitarbeitervertretung wie das Betriebsverfassungsgesetz im Hinblick auf die Anhörung des Betriebsrates. Dies umfasst auch die Anforderungen an die Information der Mitarbeitervertretung durch den Arbeitgeber im Vorfeld einer auszusprechenden Kündigungen. Mit dieser Begründung hat jetzt das

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Anwaltsvergütung bei Kirchlichen Vermittlungsstellen

Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 Nr. 4 VV RVG setzt ein Verfahren vor einer gesetzlich eingerichteten Einigungs-, Güte- oder Schiedsstelle voraus. Sie fällt daher bei Verfahren vor einer kirchlichen Vermittlungsstelle, deren Anrufung vor Beschreiten des Rechtsweges rein arbeitsvertraglich vereinbart ist, nicht an. Einer unmittelbaren Anwendung des § 65 Abs. 1

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Streiks in der Kirche

Streiks in kirchlichen Einrichtungen sind nicht ausnahmslos unzulässig, urteilte jetzt das Landesarbeitsgerichts Hamm in einem Berufungsverfahren, in dem es um die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen im Bereich der Evangelischen Kirche geht. Im August 2008 hatte die Gewerkschaft ver.di den Verband der Diakonischen Dienstgeber zu Tarifverhandlungen aufgefordert, was dieser ablehnte. Daraufhin rief

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Kündigung von Kirchenangestellten wegen Ehebruchs

In Deutschland wird das kirchliche Arbeitsrecht von den Arbeitsgerichten sehr kirchenfreundlich angewandt: Wer eine Arbeitsstellung bei einer Kirche annimmt, muss sich sowohl dienstlich wie auch außerdienstlich dem moralischen Wertkodex dieser Kirche unterwerfen und deren Verhaltensvorschriften befolgen, ansonsten droht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Zwei solcher Fälle, in denen die deutschen Arbeitsgerichte

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Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in kirchlichen Betrieben

Ein betriebliches Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Zwecke der Mitgliederwerbung in einen kirchlichen Betrieb ist in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.1981 jedenfalls dann verneint worden, wenn die Gewerkschaft im kirchlichen Betrieb bereits durch Mitglieder vertreten ist. Dieser Beschluss entfaltet nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg im kirchlichen Bereich auch nach Aufgabe

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