Kirchliches Amtsblatt

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung – und seine Auslegung

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) ist kein Tarifvertrag im Sinn des Tarifvertragsgesetzes, sondern eine auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommene kirchliche Arbeitsrechtsregelung.

Bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen

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Kölner Dom

Der ins Homeoffice mitgenommene Bürostuhl

Das Arbeitsgericht Köln die vom Erzbistum Köln gegenüber seiner Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht wegen der Mitnahme ihres Bürostuhls ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam befunden. 

Die Klägerin ist seit dem Jahr 2008 beim Erzbistum Köln beschäftigt. Ausweislich des Arbeitsvertrags

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