Das Stromkabel auf der Kirmes

Oberirdische Versorgungsleitungen für Kirmesbetriebe müssen mit möglichst geringem Stolper- und Sturzrisiko für Kirmesbesucher und Anlieger verlegt werden. Stürzt ein Besucher oder ein Anlieger über eine unzureichend gesicherte Versorgungsleitung, kann er den verantwortlichen Kirmesbetrieb aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch

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Die Wilde Maus auf dem Kramermarkt

Der Anwendungsbereich des § 70 Abs. 2 GewO umfasst nicht diejenigen Fälle, in denen Bewerbungen eines Kreises von Anbietern lediglich deshalb abgelehnt werden, weil sie im Vergleich mit anderen gleichartigen Anbietern ein konzeptionelles Bevorzugungskriterium nicht erfüllen, ohne dass das Konzept

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Alkohol auf der Kerwe

Kann in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren weder die Rechtmäßigkeit noch die Rechtswidrigkeit einer Gefahrenabwehrverordnung einer Stadt abschließend festgestellt werden, so überwiegen die Interessen der Stadt diejenigen eines einzelnen Antragstellers, wenn dessen Handlungsfreiheit durch die Aufrechterhaltung der Gefahrenabwehrverordnung vergleichsweise gering eingeschränkt wird.

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Fahrgeschäfte für den Jahrmarkt

Der Veranstalter eines Jahrmarktes darf, insbesondere im Fall des Bewerberüberhangs, die Zulassung weiterer Fahrgeschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen ablehnen und hierbei für die sachgerechte Ermessensausübung ein Platzkonzept entwickeln, das eine ausgewogene Verteilung der unterschiedlichen Arten von Fahrgeschäften vorsieht. Mit dieser Begründung

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Weinfest? Nur ohne Holzkohlegrill!

Eine Imbissanbieterin darf auf dem Weinfest „Leisböhler Weintage” in Haßloch keinen Holzkohlegrill betreiben, entschied jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weistraße.

Die Gemeinde Haßloch veranstaltet vom 14. bis 16. Mai 2010 die „Leisböhler Weintage”. Die Antragstellerin ist eine Gastronomin

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Schaustellerauswahl für die Kirmes

Eine gut besuchte Kirmes hat wohl jedes Jahr das „Problem“, dass mehr Schausteller dort ihre Geschäfte aufschlagen wollen als Stellplätze vorhanden sind. Soweit die Kirmes von der Stadt veranstaltet sind, sind die Auswahlentscheidung regelmäßig von den Verwaltungsgerichten überprüfbar, wobei von

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