Das Ende des Betreuungsgeldes

Dem Bundesgesetzgeber fehlt, wie das Bundesverfassungsgericht soeben auf einen entsprechenden Normenkontrollantrag der Freien und Hansestadt Hamburg einstimmig entschieden hat, die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind

Artikel lesen