Bundesfinanzhof (BFH)

Wer hat geklagt?

Für die Beteiligtenstellung ist die Bezeichnung in der Klageschrift nicht allein ausschlaggebend. Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist. In diese Beurteilung ist auch das tatsächliche Vorbringen im weiteren Verlauf des Verfahrens miteinzubeziehen. Bei unrichtiger äußerer Bezeichnung

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Klage unter falscher Adressangabe

Eine Klage, die unter falscher Adressangabe erhoben wurde ist unzulässig, wenn die Verschleierung der richtigen Adresse nicht durch ein schützenswertes Interesse gedeckt ist. Die Gefahr einer Verhaftung wegen bestehenden Haftbefehls kann ein solches schützenswertes Interesse darstellen. Dieses schützenswerte Interesse entfällt aber mit der erfolgten Verhaftung. Die Klageschrift ist Anlass und

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der nicht benannte Geschäftsführer der klagenden GmbH

Wegen der fehlenden Angabe des Geschäftsführers der klagenden GmbH in der Klageschrift kann der Klägerin vom Finanzgericht keine Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzt werden, wenn dieser sich aus der der Klageschrift beigefügten Einspruchsentschiedung des Finanzamtes ergibt. Erfolgt gleichwohl die Setzung einer solchen Ausschlussfrist und wird

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