Fachwerkhäuser am Markt in Hilchenbach

Von der Kläranlage in den Bach – und die Schätzung der Abwasserabgaben

Die Jahresschmutzwassermenge darf zur Berechnung der Abwasserabgabe anhand des Trockenwetterabflusses geschätzt werden, wenn die Methode hinreichend sicherstellt, dass Niederschlagseinflüsse unberücksichtigt bleiben. Daten von Niederschlagsmessstationen können hierfür eine geeignete Grundlage bilden, sofern sie die Verhältnisse im Einzugsgebiet der Kläranlage hinreichend abbilden

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Kläranlage

Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm

Nicht deponiefähiger Klärschlamm unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Abfallrechts. 

Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage des Wasserverbandes für das oberirdische Einzugsgebiet der Emscher entschieden. Von 1965 bis 1999 betrieb der Wasserverband auf dem Gebiet der beklagten

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