Die Beförderung von Klärschlamm durch ein Saug- und Pumpfahrzeug von einer betrieblichen Abwasserbehandlungsanlage zu einer kommunalen Kläranlage unterfällt dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Fall aus Württemberg. Die auf die Feststellung gerichtete Klage eines
Artikel lesen



