Bundesarbeitsgericht

Annahmeverzugsvergütung – und die Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage kann das Landesarbeitsgericht einen im Berufungsverfahren zusätzlich erhobenen Antrag auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nicht mit der Begründung als unzulässig abweisen, hierbei handele es sich um eine in der Berufungsinstanz unzulässige Klageerweiterung, weil die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO nicht vorlägen. Mit der Klageerweiterung hat

Lesen
Brandenburgisches Oberlandesgericht

Die Bestimmung des Streitgegenstands

Die Bestimmung des Streitgegenstands ist Sache des Klägers. Will er einen weiteren Streitgegenstand in den Prozess einführen, muss er zweifelsfrei deutlich machen, dass er einen neuen prozessualen Anspruch verfolgt. Einer solchen Berufung auf vertragliche Ansprüche steht bereits prozessual entgegen, dass es sich insoweit um eine Klageerweiterung handelt, die im Revisionsverfahren

Lesen
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Kündigungsschutzklage – und die weitere Nachkündigung während des Berufungsverfahrens

Führt der Arbeitnehmer eine ihm im Laufe des Berufungsverfahrens zugegangene Kündigung dadurch in das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht ein, dass er einen Kündigungsschutzantrag gemäß § 4 Satz 1 KSchG stellt und damit zugleich einen im Berufungsverfahren angefallenen allgemeinen Feststellungsantrag punktualisiert, stellt dies gemäß § 264 Nr. 2 ZPO keine Klageänderung

Lesen
Bücherschrank

Die abgelehnte Erweiterung der Musterklage

Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar und unterliegt daher nicht der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht. Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisende Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der Rechtsschutz gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts ist im Verfahren nach dem

Lesen
Bundesarbeitsgericht Erfurt

Verschiedene Anspruchsgrundlagen – einheitlicher Streitgegenstand

Es ist Sache des Klägers, den Streitgegenstand zu bestimmen. Will er einen weiteren Streitgegenstand in den Prozess einführen, muss er zweifelsfrei deutlich machen, dass er einen neuen prozessualen Anspruch verfolgt. Gleiches gilt, wenn der bisherige Klageantrag nicht verändert, aber zusätzlich auf einen weiteren Lebenssachverhalt gestützt wird. Ein Klageantrag, der auf

Lesen

Klageerweiterung in der Berufung

Wird die Klageerweiterung nicht auf Tatsachen gestützt werden konnte, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat (§ 533 Nr. 2 ZPO), ist der neue Vortrag der Entscheidung des Berufungsgerichts nur unter den Voraussetzungen, unter denen neue Angriffsund Verteidigungsmittel

Lesen

Antragserweiterungen in der Rechtsbeschwerdeinstanz

ntragserweiterungen sind ebenso wie sonstige Antragsänderungen im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unzulässig (§ 559 ZPO). Eine Ausnahme besteht dann, wenn der geänderte Sachantrag sich auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt stützen kann, die anderen Verfahrensbeteiligten gegen die Antragsänderung oder -erweiterung keine Einwendungen erheben, ihre Verfahrensrechte nicht verkürzt werden und die geänderte

Lesen
Landgericht Bremen

Urteilsergänzung oder Berufung?

Nach § 321 Abs. 1 ZPO ist ein Urteil, wenn der von einer Partei geltend gemachte Haupt- oder Nebenanspruch oder wenn der Kostenpunkt bei der Entscheidung ganz oder teilweise übergangen ist, auf Antrag durch nachträgliche Entscheidung zu ergänzen. Die nachträgliche Entscheidung muss binnen einer zweiwöchigen Frist beantragt werden (§ 321

Lesen

Antragserweiterungen im Rechtsbeschwerdeverfahren

Antragserweiterungen und sonstige Antragsänderungen sind im Rechtsbeschwerdeverfahren wegen § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht mehr möglich. Der Schluss der Anhörung vor dem Beschwerdegericht bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Beteiligten die Entscheidungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht. Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht – abgesehen von

Lesen

Klageerweiterung in einem ausgesetzten Verfahren

Der Eintritt der Verjährung kann durch Erhebung einer Leistungsklage gehemmt werden, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Diese wird mit Zustellung der Klage bzw. der Klageerweiterung rechtshängig, § 261 Abs. 2 ZPO. Die Aussetzung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO stand dabei im vorliegenden Fall einer wirksamen Zustellung vor

Lesen
Landgericht Bremen

Der neue Hilfsantrag in der Berufungsinstanz

Verfolgt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger mit einem erstmals im Berufungsrechtszug gestellten Hilfsantrag dasselbe Klageziel wie mit dem erstinstanzlich erfolgreichen Hauptantrag, stellt dies keine Klageerweiterung dar, die mit der Anschlussberufung geltend gemacht werden muss. Die erstmalige Stellung eines Hilfsantrags in der Berufungsinstanz ist eine objektive Klagehäufung, auf die die

Lesen

Klageerweiterung im Kapitalanleger-Musterverfahrens

Die Parteien können den Gegenstand eines Kapitalanleger-Musterverfahrens nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht erweitern. Zwar ist die in § 13 Abs. 1 KapMuG aF enthaltene Bestimmung, dass ergänzende Musterfeststellungsanträge „bis zum Abschluss des Musterverfahrens“ gestellt werden müssten, ihrem Wortlaut nach nicht eindeutig. Für diese Auslegung sprechen

Lesen

Klageerweiterung im Berufungsverfahren – und der Zurückweisungsbeschluss

Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren verfolgte Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung. Die Erhebung einer Widerklage im Berufungsrechtszug hindert einen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht; sie verliert ihre Wirkung, wenn die Berufung durch einstimmigen

Lesen

Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht

Wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Arbeitsgericht abgelehnt und hat das Gericht nicht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe verneint, ist die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung immer statthaft, wenn nach § 64 Abs. 2 ArbGG in der Hauptsache die Berufung statthaft ist. Mutwillig i.S.v. §

Lesen
Oberlandesgericht München

Der weitere Klagegrund in der Berufungsinstanz

Will der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz erstmals einen zusätzlichen Anspruch in den Rechtsstreit einführen (hier: Anspruch auf Urteilsbekanntmachung wegen Kennzeichenverletzung) oder seinen schon in erster Instanz geltend gemachten Anspruch auf einen weiteren Klagegrund (etwa ein weiteres Kennzeichen) stützen, muss er sich der Berufung des Beklagten anschließen.

Lesen

Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

Zur prozessualen Behandlung einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klage-erweiterung in der Berufungsinstanz hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Soweit die Erhöhung des Klagebetrages nach § 264 Nr. 2 ZPO nicht als Änderung der Klage anzusehen ist, liegt kein Fall des § 263 ZPO vor. Nur auf diese Vorschrift bezieht sich

Lesen

Klageerweiterung im zweitinstanzlichen Urkundsprozess

Das Berufungsgericht überschreitet nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs die Grenzen seines Ermessens, wenn es eine zweitinstanzliche, sachlich entscheidungsreife Klageerweiterung im Urkundenprozess, die an den bisherigen Prozessstoff anknüpft, für nicht sachdienlich (§ 533 Nr. 1 Alt. 2 ZPO) erachtet ((zur Revisibilität vgl. z.B. BGH, Urteil vom 27. September 2006 – VIII

Lesen