Die Einstellung weiterer staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Fall des in einer Zelle des Polizeireviers Dessau verbrannten Oury Jalloh war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts rechtmäßig. Im Jahr 2005 verbrannte der aus Guinea stammende Oury Jalloh in einer polizeilichen Gewahrsamszelle. In der Folge wurde 2012 ein Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Im April
Lesen