Polizeipräsidium Dessau-Roßlau

Oury Jalloh – die Akte zum Justizskandal bleibt zu

Die Einstellung weiterer staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Fall des in einer Zelle des Polizeireviers Dessau verbrannten Oury Jalloh war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts rechtmäßig. Im Jahr 2005 verbrannte der aus Guinea stammende Oury Jalloh in einer polizeilichen Gewahrsamszelle. In der Folge wurde 2012 ein Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Im April

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OLG Hamm

Klageerzwingungsverfahren – und ihre notwendige Begründung

Nach Art.19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden. Dies müssen die Fachgerichte bei der Auslegung prozessualer Normen beachten. Sie dürfen ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung

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OLG Düsseldorf

Klageerzwingungsantrag / Ermittlungserzwingungsantrag – und seine Begründung

Ein Klageerzwingungsantrag ist grundsätzlich unzulässig, wenn in Bezug genommene Bestandteile in die Antragsschrift hineinkopiert werden. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst aus Anlagen zusammenzustellen, insbesondere, wenn durch das Einkopieren von Strafanzeigen oder Beschwerdeschriften die Sachdarstellung verunklart wird. Ausnahmen hiervon werden nur für zulässig erachtet, wenn

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Oberlandesgericht München

Kein Klageerzwingungsverfahren bei unbekannten Tätern

Voraussetzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung ist -insbesondere auch in einem Klageerzwingungsverfahren- die Darlegung einer erheblichen Straftat. Dies gilt auch für ein Ermittlungsverfahren gegen namentlich unbekannte Täter. Mit dieser Begründung nahm das Bundesverfassungsgericht aktuell die Verfassungsbeschwerde eines Leverkusener Fußballfans nicht zur Entscheidung an. Dessen Verfassungsbeschwerde betrifft ein Klageerzwingungsverfahren, das ein

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Prozesskostenhilfe im Klageerzwingungsverfahren – und die Wiederaufnahme der Ermittlungen

Die Erledigung der Hauptsache während des Prozesskostenhilfeverfahrens führt zum Wegfall der Erfolgsaussichten für die Rechtsverfolgung. Die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen inzwischen erledigten Klageerzwingungsantrag kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Nimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf, hat sich ein zuvor bei dem Oberlandesgericht gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß

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Das vom Lehrer ausgesprochene Verbot, den Klassenraum zu verlassen

Es ist keine Freiheitsberaubung, wenn durch einen Lehrer ein Verbot, den Raum zu verlassen, wiederholt und lautstark ausgesprochen wird. Um zu verhindern, dass die Schüler den Raum vorzeitig verlassen, kann diese kurzfristige Beschränkung der Fortbewegungsfreiheit als pädagogische Maßnahme zulässig sein. So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall

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Anspruch auf effektive Strafverfolgung?

Das Grundgesetz vermittelt dem Einzelnen grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Etwas anderes kann jedoch bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person, bei Straftaten gegen Opfer, die sich in einem besonderen Obhutsverhältnis zur öffentlichen Hand befinden sowie bei Delikten von

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Klageerzwingungsverfahren – und die Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen

Die Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen im Klageerzwingungsverfahren verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nicht nur die Gelegenheit zur Stellungnahme, sondern auch die angemessene Berücksichtigung des Vorgebrachten. Die Ausführungen der Prozessbeteiligten sind vom Gericht zur Kenntnis zu nehmen und

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Klageerzwingungsverfahren – Formerfordernisse und der Justizgewährungsanspruch

Art.19 Abs. 4 GG verbietet, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv zu machen und für den Rechtsmittelführer „leer laufen“ zu lassen. Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt. Dies

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Klageerzwingungsverfahren – und die überspannten Darlegungsanforderungen

Mit der Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch überspannte Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens hatte sich jetzt das Bundesverfassungsgericht zu befassen: Nach Art.19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden. Dies

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Strafklageverbrauch – und das Klageerzwingungsverfahren

Hat die Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen (wegen Strafklageverbrauch) nach einer Strafanzeige keinerlei Ermittlungen ausgeführt, so kann sie durch gerichtliche Entscheidung nach §§ 172 ff StPO nur zur Durchführung der erforderlichen Ermittlungen angewiewsen werden. Das Klageerzwingungsverfahren wird in diesen Fällen zum Ermittlungserzwingungsverfahren. Insoweit hat der Antragsteller in tatsächlicher Hinsicht darzulegen, dass

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Klageerzwinungsantrag – und die Formalia

Bei dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung sind gemäß § 172 Abs. 2 StPO die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und die Beweismittel anzugeben. Erforderlich ist eine Darstellung, die das Oberlandesgericht in die Lage versetzt, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen. Dazu gehört eine aus

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Die substituierte Staatsanwaltschaft – und die örtliche Zuständigkeit im Klageerzwingungsverfahren

Beauftragt das Landejustizministerium gem. §§ 145 Abs. 1, 147 Nr. 2 GVG eine in einem anderen Oberlandesgerichtsbezirk als der Tatortstaatsanwaltschaft liegende Staatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben, richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Klageerzwingungsverfahren allein nach dem Sitz der beauftragten Staatsanwaltschaft, auch wenn im Bezirk dieses Oberlandesgerichts

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§§ 153, 153a StPO im Klageerzwingungsverfahren

Auch im Klageerzwingungsverfahren kann von den Einstellungsmöglichkeiten gem. §§ 153, 153a StPO Gebrauch gemacht werden. Die Anwendbarkeit der §§ 153 ff. StPO im gerichtlichen Klageerzwingungsverfahren ist allerdings umstritten. Während ein Teil der Rechtsprechung und Literatur die Einstellungsmöglichkeit entsprechend §§ 153 ff. StPO unter Hinweis auf systematische Zusammenhänge nicht für möglich

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Tierquälerei und Klageerzwingungsverfahren

Der Eigentümer/Halter eines Tieres ist in einem wegen des Verdachts der Tierquälerei geführten Verfahren nicht Verletzter i.S.v. § 172 Abs. 1 StPO. Soweit dem Beschuldigten Tierquälerei gemäß § 17 TierSchG vorgeworfen wird, ist der Antrag unzulässig, da die Anzeigeerstatterin als Tierhalterin nicht als Verletzte im Sinne des § 172 Abs.

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Einstellung der Ermittlungen wegen des Massakers von Sant‘ Anna di Stazzema

Ein Klageerzwingungsantrag hat dann keinen Erfolg, wenn ein Beschuldigter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft verhandlungsunfähig ist, so dass – wegen eines Verfahrenshindernisses – keine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht. Ein Klageerzwingungsantrag kann auch dadurch unbegründet sein, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht. So das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall eines Klageerzwingungsantrages, der

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Voraussetzungen einer Klageerzwingung

Angehörige eines Getöteten können nur dann wegen einer gefährlichen Körperverletzung ein Klageerzwingungsverfahren betreiben, wenn durch die Tat der Tod eingetreten ist. Außerdem ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens, dass der Antragsteller einen in sich geschlossenen Sachverhalt vorträgt, der – wenn man ihn als richtig unterstellt – die Erhebung einer

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Fristeinhaltung beim Klageerzwingungsantrag

Das Oberlandesgericht Celle neigt dazu, sich – in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung – der in der Rechtsprechung überwiegenden Auffassung anzuschließen, nach der ein zulässiger Antrag nach § 172 Abs. 2 StPO Angaben zum Einhalten der Frist enthalten muss. Im hier vom Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall teilte der Antragsteller nicht

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Polizeilicher Schusswaffeneinsatz

Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe blieb jetzt ein Klageerzwingungsantrag nach einem tödlichen polizeilichen Schusswaffeneinsatz ohne Erfolg: Nach einem Ende 2009 begangenen bewaffneten Tankstellenüberfall wurde einer der mutmaßlichen Täter von zwei Polizeibeamten verfolgt und im Rahmen eines polizeilichen Schusswaffeneinsatzes tödlich verletzt. Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Vaters des Getöteten gegen den

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Bomben am Hindukusch und die deutsche Strafjustiz

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Antrag als unzulässig verworfen, mit dem erreicht werden sollte, Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen der Folgen eines Luftangriffs im September 2009 in der Nähe von Kunduz strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. In der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 veranlasste Oberst Klein

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