Oberlandesgericht München

Kein Klageerzwingungsverfahren bei unbekannten Tätern

Voraussetzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung ist -insbesondere auch in einem Klageerzwingungsverfahren- die Darlegung einer erheblichen Straftat. Dies gilt auch für ein Ermittlungsverfahren gegen namentlich unbekannte Täter.

Mit dieser Begründung nahm das Bundesverfassungsgericht aktuell die Verfassungsbeschwerde eines Leverkusener Fußballfans nicht

Artikel lesen

Voraussetzungen einer Klageerzwingung

Angehörige eines Getöteten können nur dann wegen einer gefährlichen Körperverletzung ein Klageerzwingungsverfahren betreiben, wenn durch die Tat der Tod eingetreten ist. Außerdem ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens, dass der Antragsteller einen in sich geschlossenen Sachverhalt vorträgt, der –

Artikel lesen

Polizeilicher Schusswaffeneinsatz

Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe blieb jetzt ein Klageerzwingungsantrag nach einem tödlichen polizeilichen Schusswaffeneinsatz ohne Erfolg: Nach einem Ende 2009 begangenen bewaffneten Tankstellenüberfall wurde einer der mutmaßlichen Täter von zwei Polizeibeamten verfolgt und im Rahmen eines polizeilichen Schusswaffeneinsatzes tödlich verletzt. Den

Artikel lesen