Bundesfinanzhof (BFH)

Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid – und die Auslegung einer Klageschrift

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können.

Solche

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Klageziel vs. mißglückter Klageantrag

Ma­ß­ge­bend für den Um­fang des Kla­ge­be­geh­rens ist gemäß § 88 VwGO nicht die Fas­sung des Kla­ge­an­tra­ges, son­dern das wirk­li­che Rechts­schutz­ziel, wie es sich aus dem ge­sam­ten Par­tei­vor­brin­gen, ins­be­son­de­re der Kla­ge­be­grün­dung, er­schlie­ßt. Un­be­scha­det der ge­stei­ger­ten Be­deu­tung, die der Fas­sung des Kla­ge­an­tra­ges

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