Gerichtsgebäude Neustadt an der Weinstrasse

Klagerücknahme – und ihre Anfechtung

Die Rücknahme einer Klage ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht -etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen- angefochten werden. Die Rücknahme einer Klage ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht -etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung

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Oberlandesgericht Karlsruhe

Klagerücknahme wegen bereits laufendem Insolvenzverfahren – und die Kosten

Ein Schuldner ist prozessrechtlich nicht verpflichtet, seine Gläubiger von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu informieren, um unzulässige Klagen gegen ihn zu verhindern. Erfährt ein Gläubiger erst nach der Klageerhebung, dass kurz vor Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde, rechtfertigt dies bei einer Klagerücknahme in der Regel

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Klage im Namen beider Ehegatten?

Wird ein Antrag in der mündlichen Verhandlung lediglich namens eines Ehegatten gestellt, kann das Verfahren des anderen Ehegatten wegen Rücknahme einzustellen sein. So auch in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Revisionsverfahren: Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass neben der Klägerin auch der Kläger das -beide Eheleute betreffende- Urteil der Vorinstanz

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Bundesgerichtshof

Die Klageänderung in der Revisionsinstanz

Eine Klageänderung in der Revisionsinstanz ist grundsätzlich unzulässig. Dem Kläger ist es daher prozessrechtlich auch verwehrt, die Feststellung des Annahmeverzugs in der Revisionsinstanz auf die durch die (teilweisen) Klage- bzw. Rechtsmittelrücknahmen geschaffene geänderte Sachlage zu stützen, da dies eine Klageänderung darstellt, die in der Revisionsinstanz unzulässig ist. Eine Klageänderung in

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Bücherregal

Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme

Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten sind erstattungsfähig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme der Klage befunden hat. Die seitens der Prozessbevollmächtigten der Beklagten erbrachte anwaltliche

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Oberlandesgericht München

Umstellung von Haupt- und Hilfsantrag in der Revisionsinstanz

Die Umstellung von Haupt- und Hilfsantrag in der Revisionsinstanz steht der Zulässigkeit der Feststellungsanträge nicht entgegen. Zwar ist eine Antragsänderung in der Revisionsinstanz grundsätzlich ausgeschlossen. Antragsänderungen können aber aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt und der neue Sachantrag

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Landgericht Bremen

Reduzierung der Klageanträge – in der Berufungsinstanz

Reduziert der in erster Instanz voll unterlegene Kläger in seiner Berufung den Gesamtumfang der Klageforderung ohne anzugeben, wie sich der reduzierte Gesamtbetrag auf seine mehreren erstinstanzlich gestellten Klageanträge verteilt, so steht dies nicht der Zulässigkeit der Berufung, sondern allein der Zulässigkeit der Klage entgegen und betrifft somit einen Mangel, der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die verfrühete, gutgläubige Klagerücknahme

Der Bundesfinanzhof hat im Anschluss an die ständige Rechtsprechung einen Billigkeitserlass wegen falscher Steuerfestsetzung nur dann für gerechtfertigt erachtet hat, wenn die Fehlerhaftigkeit offensichtlich und eindeutig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren. Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit sind Fälle

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Oberlandesgericht München

Anwaltliche Hilfe – gegen eine zwischenzeitlich zurückgenommene Klage

Nimmt eine mit einer Klage/hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einem Rechtsmittel überzogene Partei anwaltliche Hilfe in Anspruch, sind die hierdurch angefallenen Kosten nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart auch dann erstattungsfähig, wenn der Kläger/Antragsteller/Rechtsmittelführer seine Anträge zwischenzeitlich zurückgenommen hat und der Gegner oder sein Vertreter hiervon unverschuldet keine

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Konkludente Klagerücknahme

Eine (teilweise) Antragsrücknahme gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 269 ZPO kann ebenso wie die nach mündlicher Verhandlung erforderliche Einwilligung der Gegenseite konkludent erklärt werden. Die Annahme einer nicht ausdrücklich erklärten Klage- bzw. Antragsrücknahme setzt allerdings voraus, dass das Verhalten der Partei bzw. des Beteiligten den

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Widerklage – und die zwischenzeitliche Klagerücknahme

Wird die Klage im Zeitraum zwischen Eingang der Widerklage bei Gericht und Zustellung der Widerklage zurückgenommen, ist die Widerklage gleichwohl zulässig. Die Widerklage setzt begrifflich voraus, dass eine Klage schon und noch anhängig ist. Erst nach ihrer zulässigen Erhebung wird sie wie eine selbständige Klage behandelt. Dann lässt eine Rücknahme

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Fiktion der Klagerücknahme

Im Rahmen des § 54 Abs. 5 ArbGG spielt es keine Rolle, aus welchem Grund die Parteien nicht zum Gütetermin erscheinen oder ob sie dies gegenüber dem Gericht ankündigen. Im hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall waren beide Parteien zum rechtzeitig und ordnungsgemäß bestimmten Gütetermin nicht erschienen. Das Arbeitsgericht hat

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Oberlandesgericht München

Klagerücknahme im unterbrochenen Zivilprozess

Eine von der Klägerin erklärte Klage- oder Rechtsmittelrücknahme ist wirksam, obwohl das Gericht zuvor durch Beschluss (deklaratorisch) festgestellt hat, dass das Verfahren (hier: gemäß § 239 ZPO) unterbrochen ist. Denn die Unwirksamkeit nach § 249 Abs. 2 ZPO beschränkt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Prozesshandlungen, die gegenüber dem

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Bundesfinanzhof (BFH)

Klagerücknahme durch vollmachtlosen Vertreter

Hat ein Bevollmächtigter eine Klage beim Finanzgericht ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht eingereicht, so kann er diese Klage gleichwohl auch wieder zurücknehmen. Die Klagerücknahme durch den vollmachtlosen Vertreter ist wirksam. Wer als Bevollmächtigter ohne schriftliche Vollmacht auftritt, handelt in fremdem Namen als Vertreter ohne Vertretungsmacht. Setzt das Gericht dem angeblichen

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Bundesverwaltungsgericht

Patentnichtigkeitsklage – und die Klagerücknahme in der Berufungsinstanz

Eine Patentnichtigkeitsklage kann auch in der Berufungsinstanz ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden. Eine Klagerücknahme durch die Hauptpartei bedarf auch dann nicht der Zustimmung eines auf Seiten des Klägers am Rechtsstreit beteiligten Streithelfers, wenn dieser gemäß § 69 ZPO als Streitgenosse anzusehen ist. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs,

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Betreibensaufforderung des Verwaltungsgerichts – und der nachfolgende Fristverlängerungsantrag

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Betreibensaufforderung ergehen, wenn die Untätigkeit des Klägers vermuten lässt, dass das Rechtsschutzinteresse entfallen ist. Jedoch erfordern die verfassungsrechtlichen Grundsätze eines effektiven Rechtsschutzschutzes, Art.19 Abs. 4 GG, und des rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG, wegen des Entzuges des gerichtlichen Rechtsschutzes das

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Landgericht Bremen

Prozesskostenhilfe – und die verspätete Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Beantragt der Beklagte Prozesskostenhilfe für seine Verteidigung gegen die Klage und reicht er die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst ein, nachdem die Klage bereits zurückgenommen wurde, kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr in Betracht. Der erstinstanzliche Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten war bereits deshalb zurückzuweisen, weil die

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Erstattungsfähigkeit der Anwaltsvergütung für eine nach Klagrücknahme eingereichte Klagerwiderung

Erlangen die Beklagten Kenntnis von der Klagrücknahme und informieren sie hierüber nicht zeitnah ihre Prozessbevollmächtigten, können sie nicht die Erstattung einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Ziff.3100 VV RVG für die Einreichung einer Klagerwiderung nach Eingang der Klagrücknahme beanspruchen. Innerhalb von sechs Tagen nach Absendung der Klagrücknahme an die Beklagten kann eine

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Bundesfinanzhof (BFH)

Prozesszinsen nach Klagerücknahme

Ein Anspruch auf Prozesszinsen bei Klagerücknahme nach Bescheidänderung kann nicht allein deswegen verneint werden, weil der Steuerpflichtige Tatsachen früher hätte geltend machen oder beweisen können und sollen. Eine „Erledigung des Rechtsstreits“ i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO ist auch dann gegeben, wenn die Klage nach Ergehen von

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Befangenheitsantrag trotz Klagerücknahme

Die Vorschriften über die Behandlung von Ablehnungsgesuchen gelten grundsätzlich für alle Verfahrensabschnitte, in denen eine Ausübung des Richteramts in Betracht kommt. Dies gilt auch noch für die Kostenentscheidung nach erfolgter Klagerücknahme. Letzter Zeitpunkt für die Geltendmachung von Ablehnungsgründen ist erst der vollständige Abschluss der Instanz. Die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens

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Entscheidung trotz Antragsrücknahme

Hat das Verwaltungsgericht trotz Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über den Antrag in der Sache (negativ) entschieden, ist dieser Beschluss auf die Beschwerde des Antragstellers hin vom Beschwerdegericht aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz hat der Antragsteller zu tragen; die Gerichtsgebühr bemisst

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Bücherregal

Einseitige Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Dies gilt auch dann, wenn das Beweissicherungsinteresse zum Zeitpunkt der Erklärung entfallen war. Im selbständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO keine

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Keine Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme

Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt nach der Beendigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens durch eine Klagerücknahme grundsätzlich nicht mehr in Betracht. Es besteht kein sachlicher Grund, einem Kläger im Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahme vor einer unanfechtbaren Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch aus Billigkeitserwägungen Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Nach § 166 VwGO

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Widerruf einer Klagerücknahme

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist eine Klagerücknahmeerklärung grundsätzlich nicht widerruflich, auch dann nicht, wenn zur Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung noch die Einwilligung des Klagegegners erforderlich ist. Die Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums oder anderer Willensmängel sind auf die Prozesshandlungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar. Eine Ausnahme besteht nur

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Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme

Die Rücknahme einer Klage steht der nachträglichen Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht entgegen, wenn der Prozesskostenhilfeantrag vor der Rücknahme bereits entscheidungsreif war. Allerdings liegt im Falle der Klagerücknahme die Annahme nahe, dass der Kläger seinem Begehren keine hinreichenden Erfolgsaussichten beimisst und deshalb auch seinen Prozesskostenhilfeantrag nicht weiterverfolgen will. Er ist deshalb

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9 Jahre weggelegt

Nach dem aktenordnungsmäßigen Weglegen einer Akte kann jeder Verfahrensbeteiligte jederzeit das Verfahren wiederaufnehmen; dieses Recht kann allenfalls in extremen Ausnahmefällen verwirkt werden. Mit dieser Begründung hieß jetzt das Oberverwaltungsgericht des Saarlands das Weiterbetreiben eines Klageverfahrens auf Aufhebung eines Erschließungsbeitragsbescheides gut, das 9 Jahre lang nicht betrieben worden war, nachdem der

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