Klageverzichtsprämien für beurlaubte Beamte

Eine ergänzend zu einem Sozialplan geschlossene Betriebsvereinbarung kann vorsehen, dass Mitarbeiter, die keine Klage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erheben, eine Sonderprämie erhalten. Allerdings verstößt der Ausschluss der Gruppe der beurlaubten Beamten von dieser Klageverzichtsprämie gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§

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Sozialplan – und der Ausschluss beurlaubter Beamter

Als Arbeitnehmer beschäftigte beurlaubte Beamte können in einem Sozialplan von Abfindungen ausgeschlossen werden, wenn dieser ausschließlich die wirtschaftlichen Nachteile der von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer ausgleichen soll.

Der Ausschluss beurlaubter Beamter von Sozialplanleistungen ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs.

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