Wer einem Mitschüler ins Gesicht schlägt, darf von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag eines minderjährigen Schülers und seiner allein sorgeberechtigten Mutter gegen eine entsprechende Schulordnungsmaßnahme zurückgewiesen. Der Schüler besucht die 9. Klasse
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