Justizzentrum Köln

Die uneingeschränkt erteilte Vollstreckungsklausel

Enthält eine Vollstreckungs-klausel – so wie hier – keine Einschränkungen, bezeugt diese dem Vollstreckungs-organ die Vollstreckbarkeit sämtlicher in der Urkunde aufgeführter Ansprüche. Die Frage, ob eine Vollstreckungsklausel zu Recht uneingeschränkt erteilt worden ist, ist der Nachprüfung durch das Vollstreckungsorgan entzogen; sie kann deshalb auch nicht im Erinnerungsverfahren nach § 766

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Einfache oder qualifizierte Vollstreckungsklausel?

Eine erteilte und vorgelegte einfache Vollstreckungsklausel hat das Vollstreckungsgericht nicht dahingehend zu überprüfen, ob eine qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO erforderlich ist. Die Erteilung der Vollstreckungsklausel erfolgt gemäß § 724 Abs. 2 ZPO grundsätzlich durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des titelschaffenden Gerichts. Geht dort ein Antrag auf Erteilung einer

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Bundesverwaltungsgericht

Vollmacht zur Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Die Erteilung und der Umfang einer Vollmacht zur Erklärung der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde sind allein im Klauselerteilungsverfahren und nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren zu prüfen. Im Schrifttum wird allerdings die Ansicht vertreten, das Vollstreckungsgericht habe die Erteilung und den Umfang der Vollmacht zu prüfen, wenn ein Vertreter

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Keine AGB-Kontrolle im Klauselerinnerungsverfahren

Der Bundesgerichtshof hatte die infolge zunehmender Veräußerungen von Kreditforderungen an Finanzinvestoren auftretende Frage zu entscheiden, ob sich der Eigentümer eines mit einer Grundschuld belasteten Grundstücks, der sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat, im Verfahren der Klauselerinnerung darauf berufen kann, die Unterwerfungserklärung sei wegen Verstoßes gegen §

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