Ein Pachtverhältnis betreffend einen sogenannten fiktiven Dauerkleingarten im Sinne von
§ 16 Abs. 2 BKleingG kann vom Verpächter nicht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BKleingG gekündigt werden.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist die beklagte Stadt
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