Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg, die sich gegen das gesetzgeberische Unterlassen der Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen richtete. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte die Verfassungsbeschwerde als unzulässig und nahm sie nicht zur Entscheidung an. Die beiden Beschwerdeführenden wendeten sich gegen aus ihrer Sicht unzureichende Klimaschutzmaßnahmen der Bundesrepublik
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