Streik

Keine Leiharbeitnehmer als Streikbrecher

Das  Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich unmittelbar gegen § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) richtete. Die Vorschrift enthält das bußgeldbewehrte Verbot, Leiharbeitskräfte auf bestreikten Arbeitsplätzen einzusetzen, wenn der Entleiherbetrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist, also den Einsatz der Leiharbeitnehmer als Streikbrecher. Dieses Verbot

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Der von der öffentlichen Hand beherrschte Arbeitgeberverband – und die Koalitionsfreiheit

Ein Arbeitgeberverband, dessen Mitglieder überwiegend von der öffentlichen Hand beherrscht werden, kann sich nicht auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG berufen. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wandte sich ein bundesweit tätiger Arbeitgeberverband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, dessen Mitgliedsunternehmen mehrheitlich von der

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Bundesverwaltungsgericht

Der überwiegend von der öffentlichen Hand getragenen Arbeitgeberverband – und die Koalitionsfreiheit

Ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand getragener Arbeitgeberverband kann sich nicht auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit berufen. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall wendet sich der klagende Arbeitgeberverband gegen die Tariftreueregelung des beklagten Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Danach müssen Arbeitgeber, die Mitglied des klagenden

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Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen – oder: die gewerkschaftlich nicht organisierten Arbeitnehmer

Eine unterschiedliche Behandlung gewerkschaftlich organisierter und nicht gewerkschaftlich orga-nisierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag verletzt nicht die negative Koalitionsfreiheit, solange sich daraus nur ein faktischer Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt ergibt, aber weder Zwang noch Druck entsteht. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt die Verfassungsbeschwerde eines gewerkschaftlich nicht organisierten Beschäftigten

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Karlsruhe und das Tarifeinheitsgesetz

Das Freiheitsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG schützt alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen, insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen, deren Bestand und Anwendung sowie Arbeitskampfmaßnahmen. Das Grundrecht vermittelt jedoch kein Recht auf unbeschränkte tarifpolitische Verwertbarkeit von Schlüsselpositionen und Blockademacht zum eigenen Nutzen. Abs. 3 GG schützt die Koalitionen in ihrem Bestand, ohne

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Austritt aus dem Arbeitgeberverband – und die Beendigung eines Haustarifvertrags

Eine Regelung in einem Haustarifvertrag, wonach er mit dem Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband endet, ist wirksam. Im vorliegenden Fall bezweckte die entsprechende Regelungen einen Gleichlauf von Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin auf der einen und Geltung des (Sanierungs-)Haustarifvertrags auf der anderen Seite. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Arbeitgeberin, deren

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Stichtagsregelung für tarifvertragliche Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder – und die Koalitionsfreiheit

Jede Stichtagsregelung für eine tarifliche Leistung hat zur Folge, dass bei einem erst zeitlich danach erfolgenden Gewerkschaftsbeitritt ein Anspruch des betreffenden Arbeitnehmers kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit grundsätzlich nicht mehr entstehen kann. Dies gilt insbesondere, wenn in Anbetracht der Höhe der im Tarifvertrag geregelten Leistungen auch nicht ersichtlich ist, dass der Arbeitgeber

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Bundesverfassungsgericht will sich nicht mit dem Tarifeinheitsgesetz befassen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden von zwei Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen, da eine Beschwerdebefugnis der Gewerkschaften nicht zu erkennen sei. Diesen Verfassungsbeschwerden könne, so das Bundesverfassungsgericht, nicht entnommen werden, dass die Gewerkschaften durch das angegriffene Gesetz in ihrem Recht auf kollektive Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs.

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Karlsruher Tarifeinheit

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Tarifeinheitseinheitsgesetz abgelehnt. Im Hauptsacheverfahren strebt das Bundesverfassungsgerichts nach eigenen Angaben eine Entscheidung bis zum Ende des nächsten Jahres an. Das am 10.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Tarifeinheit fügt eine neue Kollisionsregel in das Tarifvertragsrecht ein. Sie greift,

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Anspruch auf tarifliche Leistungen – und die Stichtagsregelung für Gewerkschaftsmitglieder

Ein Haustarifvertrag, der einen sozialplanähnlichen Inhalt hat, kann für Leistungen, die zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Nachteile an tarifgebundene Arbeitnehmer gezahlt werden, eine Stichtagsregelung vorsehen, nach der ein Anspruch nur für diejenigen Mitglieder besteht, die zum Zeitpunkt der tariflichen Einigung der Gewerkschaft bereits beigetreten waren. In dem hier vom

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Die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit während laufender Tarifverhandlungen

Art. 9 Abs. 3 GG schützt eine Gewerkschaft auch darin, der Arbeitgeberseite in einer konkreten Tarifvertragsverhandlungssituation Angaben über ihren Organisationsgrad und die Verteilung ihrer Mitglieder in bestimmten Betrieben vorzuenthalten. Verlangt ein Arbeitgeber während laufender Tarifvertragsverhandlungen von seinen Arbeitnehmern die Offenlegung ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit, handelt es sich um eine gegen die gewerkschaftliche

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Die Frage des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Die Klägerin – die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) – ist Mitglied der dbb tarifunion. Die beklagte Arbeitgeberin gehört dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e.V.

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Kündigungsfristen bei einem Arbeitgeberverbandes

Eine Kündigungsfrist in der Satzung eines in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten Arbeitgeberverbandes, die sechs Monate überschreitet, ist auch unter Berücksichtigung der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten berechtigten Belange des Verbandes regelmäßig nicht mit der in Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten individuellen Koalitionsfreiheit seiner Mitglieder vereinbar.

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VBL-Versicherungspflicht

Die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht ist nicht darauf gerichtet, Ansprüche des Einzelnen gegen eine Koalition auf veränderte, neue Leistungen oder bestimmte, bisher von ihr nicht angebotene Bedingungen einer Leistungserbringung zu begründen. Auch ein marktbeherrschendes Versicherungsunternehmen muss sich beim Angebot von Gruppenversicherungsverträgen grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen, für Arbeitgeber eine Versicherung

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Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

Die Vereinbarung eines zusätzlichenen Entgeltbestandteils ausschliesslich für die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer ist zulässig. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet keine Anwendung, wenn ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen vereinbart, für deren Mitglieder bestimmte Zusatzleistungen zu erbringen. Aufgrund der Angemessenheitsvermutung von Verträgen tariffähiger Vereinigungen findet eine Überprüfung anhand des arbeitsrechtlichen

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Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

Es besteht grundsätzlich keine rechtliche Pflicht einer Koalition, mit einer anderen Koalition einen Tarifvertrag zu schließen oder auch nur über einen solchen zu verhandeln. Die Annahme einer solchen Rechtspflicht bedarf einer gesonderten Anspruchsgrundlage. § 19 Tarifvertrag für Kulturorchester (TVK) enthält keine eindeutige Verpflichtung der Tarifvertragsparteien zum Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags.

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Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Der dritte Weg

Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das

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Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Der zweite Weg

Entscheidet sich eine Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer diakonischen Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig. In einem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit klagte ein von der vormaligen Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche

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Lehrerstreik

Der Traum eines jeden Schülers wird wahr: Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken. Meint zumindest das Verwaltungsgericht Düsseldorf. In einem beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängigen Verfahren klagte eine beamtete Lehrerin gegen eine Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Köln. Diese hatte gegen die Klägerin eine Geldbuße in Höhe von 1.500,- € verhängt, weil sie

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Einfache Differenzierungsklausel in Tarifverträgen

Eine einfache Differenzierungsklausel, durch die in einem Tarifvertrag die Mitgliedschaft in der tarifschließenden Gewerkschaft zum Tatbestandsmerkmal eines Anspruchs auf eine jährliche Sonderzahlung von 535,00 € gemacht wird, die also festlegt, dass die Zahlung einer tariflich festgelegten Ersatzleistung ausschließlich an Mitglieder einer bestimmten Gewerkschaft erfolgt, begegnet nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts keinen

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