Der Hindu-Tempelverein in Hamm

Für die Anerkennung eines Vereins bzw. einer Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Zahl der Mitglieder für die Prognose des dauernden Bestandes der Religionsgemeinschaft nur zusammen mit weiteren Bewertungsfaktoren aussagekräftig. Dabei ist u.a. von Bedeutung, wie lange die

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Jüdische Gemeinde Braunschweig

Die Jüdische Gemeinde Braunschweig ist künftig eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Diesen Status hat der Jüdischen Gemeinde Braunschweig nun die Niedersächsische Landesregierung verliehen, nach deren Überzeugung die Jüdische Gemeinde Braunschweig, die bislang ein eingetragener Verein war, alle Voraussetzungen für die

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