Pipeline

Kohlenmonoxid-Pipeline und die Gefahren-Vorsorge

Ist für eine Kohlenmonoxid-Pipeline hinreichend Vorsorge gegen Schäden getroffen worden, gehen keine Gefahren für Menschen, Umwelt, Böden oder andere schützenswerte Güter von der Pipeline aus. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall Klagen von vier Anwohnern abgewiesen, die sich gegen eine Kohlenmonoxid-Pipeline

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Die Kohlenmonoxid-Pipeline am Niederrhein

Das Bundesverfassungsgericht hat einen konkreten Normenkontrollantrag des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, der die Frage betraf, ob das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Kohlenmonoxid-Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen mit Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar sei, als unzulässig behandelt. InhaltsübersichtAusgangssachverhaltAnforderungen an eine RichtervorlageEnteignungen aufgrund des

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