Bundesfinanzhof (BFH)

Die vollbeendete Kommanditgesellschaft – und die Klagebefugnis der ehemaligen Kommanditistin

Eine ehemalige alleinige Kommanditistin einer vollbeendeten Kommanditgesellschaft ist befugt, gegen die Feststellung der Höhe des laufenden Gesamthandsgewinns zu klagen. Erfolgt die Vollbeendigung aufgrund einer formwechselnden Umwandlung der Kommanditgesellschaft in eine GmbH, ist die GmbH zu diesem Verfahren nicht nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen. Gemäß § 48 Abs.

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Geldscheine

Die freiwillige Einlage des Kommanditisten – und sein Verlustausgleichsvolumen

Ein Kommanditist kann sein Verlustausgleichsvolumen i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG auch durch die Erbringung einer freiwilligen Einlage erhöhen. Eine derartige freiwillige Einlage ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie gesellschaftsrechtlich, insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag, zulässig ist. Dementsprechend führt die Buchung einer freiwillig vom Kommanditisten erbrachten Einlage auf

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Die Kommanditgesellschaft – und die Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens

§ 179a AktG ist auf die Kommanditgesellschaft nicht analog anwendbar. Ein entsprechender Kauf- und Übertragungsvertrag ist daher nicht aus dem Grund unwirksam, dass es an einer analog § 179a Abs. 1 Satz 1 AktG erforderlichen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Kommanditgesellschaft über den Vertrag fehle. Nachdem der Bundesgerichtshof zunächst offengelassen hatte,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Streit um die Feststellung des Sonderbetriebsgewinns eines Kommanditisten

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §§ 179, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen. Solche selbständigen Feststellungen sind auch die

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Geldrechner

Die Insolvenz der KG – und die Haftung des Kommanditisten

Bei der Prüfung, ob eine Inanspruchnahme des Kommanditisten zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist, sind nicht nur die zur Tabelle festgestellten, sondern auch vom Insolvenzverwalter bestrittene Forderungsanmeldungen zu berücksichtigen, sofern eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Masse wegen dieser Forderungen noch ernsthaft in Betracht kommt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit

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Die Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft

Die formelle Legitimation einer auf eine Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft gestützten Mehrheitsentscheidung ist bereits dann gegeben, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen ergibt, dass dieser Beschlussgegenstand einer Mehrheitsentscheidung unterworfen sein soll. Das gilt für sämtliche Beschlussgegenstände und damit auch für Entlastungsentscheidungen. Bei der nach den §§ 133,

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Frankfurt Skyline

Beteiligung über einen Treuhandkommanditisten – und die Beiladung im zweistufigen Feststellungsverfahren

Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, so ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus der Gesellschaft grundsätzlich in einem zweistufigen Verfahren durchzuführen. In der ersten Stufe des Verfahrens ist der Gewinn oder Verlust der Gesellschaft festzustellen und auf die Gesellschafter aufzuteilen. In einem zweiten Feststellungsbescheid

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die insolvente Kommanditgesellschaft – und der Verschonungsabschlag bei der Erbschaftsteuer

Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer KG fällt bei Veräußerung des Anteils, im Falle der Betriebsaufgabe oder bei der Veräußerung oder Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen nachträglich (anteilig) weg. Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt jedoch noch nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags. Nach

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Frankfurt Skyline

Die vorvertragliche Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin – und die Haftung der Erwerberin

Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger zur Last gelegt wird. Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf einen Mitgesellschafter oder auf eine dritte Person durch Verfügungsgeschäft (§ 413 BGB) mit der Wirkung übertragen,

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Zeit

Der Erwerb von Kommanditbeteiligungen – und die konkludente Täuschung durch den Erwerber

Ein Betrug kann auch in Form einer konkludenten Täuschung der an einem Verkauf ihrer Anteile interessierten Kommanditisten über den Wert der Unternehmensbeteiligung oder wertbildende Faktoren erfolgen. Tatsachen sind alle gegenwärtigen oder vergangenen Ereignisse oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind. Bloße Werturteile wie Rechtsauffassungen, Meinungsäußerungen oder reklamehafte Anpreisungen sind demgegenüber

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das von der Rechtsnachfolgerin einer vollbeendeten Personengesellschaft eingelegte Rechtsmittel

Die für den Fall des Rechtsmittels einer vollbeendeten Personengesellschaft gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid entwickelten Auslegungsgrundsätze (sog. Spiegelbildbetrachtung) gelten auch dann, wenn ein entsprechendes Rechtsmittel von der Rechtsnachfolgerin einer vollbeendeten Personengesellschaft eingelegt worden ist. Ergibt die Auslegung, dass nicht alle nunmehr klagebefugten Gesellschafter als Rechtsmittelführer in Betracht kommen, sind die übrigen -soweit

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Bundesfinanzhof

Der Verlustanteil des Kommanditisten – und die Beteiligung der KG an einer Zebragesellschaft

Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden GbR von einem Gesellschafter, hier einer KG, im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten (sog. Zebragesellschaft), ist die Vorschrift des § 15a EStG auch hinsichtlich der aus der Beteiligung an der GbR bezogenen Einkünfte der KG nur auf der Ebene der KG anzuwenden. Die unbeschränkten Haftungsverhältnisse bei

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Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheid – und die Vollbeendigung der Personengesellschaft

Erlischt eine Personengesellschaft durch Vollbeendigung, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein Gewinnfeststellungsbescheid nur noch von den früheren Gesellschaftern angefochten werden, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der anzufechtende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft. Tritt die Vollbeendigung -wie im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall- während des finanzgerichtlichen Verfahrens ein, sind grundsätzlich die durch

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Kaufvertrag über einen Kommanditanteil – und die vertragliche Haftungsfreistellung des Käufers

Die vorformulierte Klausel in einem Kaufvertrag über einen Kommanditanteil an einer Fondsgesellschaft „Für Umstände, die die Kommanditistenhaftung vor dem Stichtag begründen, steht der Verkäufer ein, für Umstände, die die Kommanditistenhaftung ab dem Stichtag begründen, steht der Käufer ein. Die Parteien stellen sich insoweit wechselseitig frei.“ ist nicht klar und verständlich

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Die Nachzahlungspflicht des Gesellschafters einer Publikums-KG

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Nachzahlungspflicht oder eine weitere Einzahlungspflicht der Gesellschafter durch Beschluss festzulegen. Das gilt auch dann, wenn daraus eine Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrags folgt. Eine auf diese Weise begründete Zahlungspflicht ist jedoch lediglich für den Gesellschafter bindend, der dieser zugestimmt hat. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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Einlagenrückgewähr an einen Kommanditisten – als Darlehen

Behält sich eine Kommanditgesellschaft die erneute Einforderung der an einen Kommanditisten zurückgezahlten Einlage vor, indem sie den Zahlungsvorgang ungeachtet des Fehlens darlehenstypischer Regelungen, insbesondere zur Verzinsung, als Darlehensgewährung bezeichnet, so stellt sich die spätere Rückzahlung des vermeintlichen Darlehens als erneute Einzahlung der Einlage dar. Leistungen eines Kommanditisten an die Kommanditgesellschaft

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Rückwirkende Veräußerung von Kommanditanteilen – und die Mitunternehmerstellung

Werden Kommanditanteile rückwirkend veräußert, endet die Mitunternehmerstellung gleichwohl erst mit Abschluß des Veräußerungsvertrages. Zwar hat die Veräußerin die Anteile an diesem Tag mit Rückwirkung (hier: auf den 1.01.2008) an die Erwerberin weiterveräußert. Die Mitunternehmerstellung der Veräußerin entfiel dadurch jedoch nicht rückwirkend, denn tatsächlich trug sie bis zum Tag des Abschluss

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Verrechenbare Werbungskostenüberschüsse – und die Übernahme eines negativen Kapitalkontos

Allein die Übernahme des negativen Kapitalkontos durch den Erwerber eines Kommanditanteils erhöht nicht dessen Verlustausgleichs- und Verlustabzugsvolumen. Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist § 15a EStG sinngemäß anzuwenden. Danach darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft -bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung am Werbungskostenüberschuss-

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Beschlussmängelstreitigkeiten – und die Schiedsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft

Die Mindestanforderungen an die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen, die auch Beschlussmängelstreitigkeiten erfassen sollen, gelten jedenfalls im Grundsatz auch für Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaften. Nach der zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen für die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen gewisse inhaltliche Mindestanforderungen, wenn sie auch Beschlussmängelstreitigkeiten

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Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen

Die unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeit führt nicht zur Zuordnung des Darlehens zum Privatvermögen. Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Qualifikation einer Verbindlichkeit als Betriebsschuld nicht Folge eines Willküraktes. Sie ergibt sich vielmehr aus der steuerrechtlichen Anerkennung der

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Untreue in der Fondsgesellschaft – und die Nachteile der Gesellschafter

In Fällen, in denen dem Vermögen als Kommanditgesellschaft verfasster Fondsgesellschaften und ihrer Gesellschafter Nachteile zugefügt worden sind, bedarf es weder für den Schuldspruch noch für den strafzumessungsrelevanten Schuldumfang näherer Feststellungen zu der Anzahl der jeweils betroffenen Gesellschafter und dem Umfang ihrer jeweiligen Beteiligung an den Gesellschaftsvermögen. Nach der bisherigen Rechtsprechung

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Betrug – zulasten des Vermögens einer Fondsgesellschaft und ihrer Gesellschafter

In Fällen, in denen dem Vermögen als Kommanditgesellschaft verfasster Gesellschaften und ihrer Gesellschafter Nachteile zugefügt worden sind, bedarf es weder für den Schuldspruch noch für den strafzumessungsrelevanten Schuldumfang näherer Feststellungen zu der Anzahl der jeweils betroffenen Gesellschafter und dem Umfang ihrer jeweiligen Beteiligung an den Gesellschaftsvermögen. Nach der bisherigen Rechtsprechung

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Gesellschafterversammlung bei der Kommanditgesellschaft – und ihre Einberufung durch den ehemaligen Komplementär

Bei der Kommanditgesellschaft ebenso wie bei der Aktiengesellschaft und der GmbH führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse. Einem früheren Komplementär steht ein Einberufungsrecht auch dann nicht (mehr) zu, wenn er im Handelsregister fehlerhaft noch als persönlich haftender Gesellschafter eingetragen ist. Eine solche Einberufungsbefugnis des ehemaligen,

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Landgericht Leipzig

Beschlussanfechtungsklage in der Personengesellschaft – und das Ausscheiden des anfechtenden Gesellschafters

Allein durch den Ausschluss des anfechtenden Gesellschafters entfällt dessen Interesse an der Klärung der rechtlichen Wirksamkeit der angefochtenen Beschlüsse nicht. Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat grundsätzlich ein Interesse im Sinn von § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung der Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses. Das ergibt sich schon aus seiner Zugehörigkeit

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Beschlussanfechtung bei der Kommanditgesellschaft – und die Klagefrist

Dass ein Beschluss fehlerfrei gefasst ist, steht zwischen den Gesellschaftern fest, wenn der Beschluss nicht innerhalb einer gesellschaftsvertraglichen Klagefrist angefochten wird. Der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass ein fehlerhafter Beschluss nur binnen einer Frist von einem Monat angefochten werden kann. Durch die gesellschaftsvertragliche Bestimmung, dass eine Anfechtung eines rechtsfehlerhaften Beschlusses nur

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Die Stellung als Komplementär – als unentziehbares gesellschaftsvertragliches Sonderrecht?

Die namentliche Bezeichnung als persönlich haftende Gesellschafterin im Gesellschaftsvertrag begründet auch kein Sonderrecht im Sinn von § 35 BGB, einzige und alleinige persönlich haftende Gesellschafterin zu sein, in das nicht ohne ihre Zustimmung eingegriffen werden könnte. Lediglich Rechtspositionen, die individuell einem Gesellschafter oder einer Gesellschaftergruppe durch die Satzung eingeräumt und

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Komplementär-Stellung als Sonderrecht?

Die namentliche Bezeichnung als persönlich haftende Gesellschafterin begründet kein Sonderrecht für die bezeichnete Gesellschafterin im Sinn von § 35 BGB, einzige und alleinige persönlich haftende Gesellschafterin zu sein, in das nicht ohne ihre Zustimmung eingegriffen werden könnte. Lediglich Rechtspositionen, die individuell einem Gesellschafter oder einer Gesellschaftergruppe durch die Satzung eingeräumt

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die noch im Handelsregister eingetragene Ex-Komplementärin – und die Einberufung zur Gesellschafterversammlung

§ 121 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, als einberufungsbefugt hinsichtlich der Hauptversammlung gelten, ist auf die Einberufung der Gesellschafterversammlung durch eine zu Unrecht im Handelsregister eingetragene persönlich haftende Gesellschafterin einer Publikumskommanditgesellschaft nicht entsprechend anzuwenden. Bei der Kommanditgesellschaft ebenso wie bei

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Der abgelehnte Beschlussantrag – und die Beschlussanfechtung

Dass ein Beschluss fehlerfrei gefasst ist, steht zwischen den Gesellschaftern fest, wenn der Beschluss nicht innerhalb der Klagefrist angefochten wird. Dies gilt auch für einen Beschluss, mit dem ein Beschlussantrag abgelehnt wird. Dadurch, dass nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages (hier: einer Publikums-KG) die Anfechtung eines rechtsfehlerhaften Beschlusses nur durch Klage

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Einlagenrückzahlung an einen Kommanditisten

Eine Rückbezahlung der Einlage eines Kommanditisten liegt gemäß § 172 Abs. 4 HGB bei jeder Zuwendung an den Kommanditisten vor, durch die dem Gesellschaftsvermögen ein Wert ohne eine entsprechende Gegenleistung entzogen wird. Eine solche Zuwendung ohne entsprechende Gegenleistung kann auch in einer Leistung im Rahmen eines Austauschgeschäfts bestehen, etwa wenn

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Die Geschäftsführung des Komplementärs – und das Informationsrecht des Kommanditisten

Das in § 166 Abs. 3 HGB geregelte außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten ist nicht auf Auskünfte beschränkt, die der Prüfung des Jahresabschlusses dienen oder zum Verständnis des Jahresabschlusses erforderlich sind. Vielmehr erweitert § 166 Abs. 3 HGB das Informationsrecht des Kommanditisten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch auf Auskünfte über

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Kapitalertragsteuer in der Insolvenz der Personengesellschaft – und die Erstattungspflicht der Gesellschafter

Die nach § 43 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Abzug auf die Kapitalerträge der Insolvenzmasse erhobene Einkommen- oder Körperschaftsteuer (Kapitalertragsteuer) ist ebenso wie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag auch im Insolvenzverfahren vermögensmäßig als Abzug von Gesellschaftskapital anzusehen und wegen der steuerlichen Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer der Gesellschafter wie

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Streit um die Gewinnverteilung in der doppelstöckigen Personengesellschaft – und die Insolvenz der Kommanditistin

Das Klageverfahren betreffend die Feststellung des Anteils der Kommandit-Obergesellschaft an dem nach § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG festgestellten Betrag des Gewerbesteuermessbetrags einer Kommandit-Untergesellschaft wird durch die Insolvenz der (klagenden) Obergesellschaft nicht unterbrochen. Denn diese Streitfrage betrifft nicht die Insolvenzmasse i.S. von § 155 FGO i.V.m. § 240 Satz

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Absetzung für Substanzverringerung

Eine Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus. Legt der Kommanditist ein in seinem Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen in die KG ein, hat diese das Kiesvorkommen mit dem Teilwert anzusetzen. Absetzung für Substanzverringerin und Teilwertabschreibungen sind auch dann nicht zulässig, wenn die KG das Kiesvorkommen nicht selbst abbaut, sondern einem Dritten zur

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