Gegen einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15b Abs. 4 EStG (Verluste aus Steuerstundungsmodellen) ist der betroffene Kommanditist klagebefugt.
Bei der Verlustfeststellung nach § 15b Abs. 4 EStG handelt es sich um eine
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