Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Eine hiergegen gerichtete Klage eines Fast-Food-Unternehmens hat das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich abgewiesen. Seit Januar 2022 gilt in Tübingen materialunabhängig eine Steuer auf Einwegverpackungen. Damit sollen Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt, die Verunreinigung des Stadtbilds durch im öffentlichen Raum entsorgte Verpackungen verringert und ein
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