Ein kommunaler Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung ist rechtswidrig, wenn seine Kalkulation methodische Fehler aufweist. Das betrifft insbesondere den Ausgleich früherer Kostenüberdeckungen und die fehlende Aktualität der der Berechnung zugrunde gelegten versiegelten Grundstücksfläche.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Göttingen mehreren Klagen
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