Auch der Landesbetrieb Straßenbau NRW muss für die Entwässerung von Landesstraßen Entwässerungsgebühren zahlen. Mit dieser Begründung bestätigte jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach der Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht länger das Niederschlagswasser
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