Auch ein Land muss Gebühren bezahlen

Auch der Landesbetrieb Straßenbau NRW muss für die Entwässerung von Landesstraßen Entwässerungsgebühren zahlen. Mit dieser Begründung bestätigte jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach der Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht länger das Niederschlagswasser

Artikel lesen

Der versteckte Gebührenbescheid

Ein Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung „versteckt“ werden. Öffentlich-rechtliche Gebühren und privatrechtliche Entgelte dürfen von den Gemeinden und ihren Stadtwerken nicht in einer Weise geltend gemacht werden, die dem Bürger die Wahrung seiner Rechte erschwert. Mit dieser Begründung hat jetzt

Artikel lesen

Der Straßenausbau und seine Fertigstellung

Eine Erschließungsanlage ist endgültig hergestellt und damit von der Gemeinde gegenüber den Anliegern abrechenbar, wenn sie die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese Teileinrichtungen dem jeweils für sie aufgestellten Ausbauprogramm entsprechen.

Bei einer Teileinrichtung

Artikel lesen

Stuttgarter Erschließungsbeiträge

Die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart wollte mit einer Änderung Ihrer Erschießungsbeitragssatzung ihren Eigenanteil auf 5% der jeweils anfallenden Erschließungskosten absenken. Zu Unrecht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied, dass jetzt die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom

Artikel lesen

Keine Sex-Steuer ohne ministerielle Genehmigung

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute in fünf Berufungsverfahren entschieden, dass die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf „sexuelle Vergnügungen jeder Art in Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen“ in der Stadt Gelsenkirchen nicht rechtmäßig ist.

Eine solche Vergnügungssteuer darf nach dem Kommunalabgabengesetz

Artikel lesen

Thüringer Kommunalabgabengesetz

Auf Initiative der Thüringer Landesregierung hatte der Thüringer Landtag eine teilweise Neuregelung des kommunalen Abgabenrechts beschlossen: Im Bereich der Wasserversorgung dürfen neben den Gebühren keine Beiträge mehr erhoben werden (§ 7 Abs. 2 ThürKAG). Im Bereich der Abwasserentsorgung wird der

Artikel lesen