Straßenausbau, durch Anlieger vollständig finanziert

Ein vollständig privatfinanzierter Straßenbau und damit die Übernahme des vollen Aufwands durch die Beitragspflichtigen ist nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes nicht vorgesehen. Von diesen Regelungen abweichende Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn das Gesetz dies ausnahmsweise gestattet. Das ist hier nicht der Fall. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht

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Die nachträgliche Festsetzung von Abfallgebühren

In Hamburg sind die Gebührenpflichtigen nach § 2 Abs. 3 AbfGebO verpflichtet, auf behördliche Aufforderung die Zahl der für die Berechnung zugrunde zu legende Benutzereinheiten je Grundstück mitzuteilen. Diese Mitteilung ist schriftlich anzugeben und hat neben der Zahl der Benutzereinheiten auch Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift der oder des

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Kommunale Steuersatzungen und die gesetzlichen Grundlagen

Die Gültigkeit einer untergesetzlichen Norm kann, sofern sich aus dem Gesetz nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt, nicht aus Mängeln im Abwägungsvorgang hergeleitet werden; entscheidend ist vielmehr die inhaltliche Übereinstimmung mit höherrangigem Recht. Die gerichtliche Kontrolle satzungsrechtlicher Abgabenregelungen beschränkt sich mit Blick auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG)

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Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen

Liegt zum Zeitpunkt des Beginns Straßenbauarbeiten noch keine wirksame Beitragssatzung vor, können die durch die Baumaßnahmen entstandenen Kosten einer Stadt nicht mehr abgerechnet werden. So hat das Verwaltungsgericht Halle in dem hier vorliegenden Fall entschieden und der Klage einer Immobilienfirma gegen die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen stattgegeben. Damit gibt das Verwaltungsgericht

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Der Kanalanschlussbeitrag

Im Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss eine Befristung für die Geltendmachung von Kanalanschlussbeiträgen nicht enthalten sein. Aufgrund von unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht mit dem bayerischen Landesrecht zu vergleichen, für das diese Frage vom Bundesverfassungsgericht anders beurteilt worden ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Ausschreibung einer Abwasserkonzession

Sowohl die Abwasserbeseitigung wie auch die Erhebung von Entgelten und Baukostenzuschüssen können nicht auf einen privaten Konzessionär verlagert werden, denn dafür sind die Gemeinden zuständig. Verstößt die Beschaffung der Dienstleistungen im Wege einer Dienstleistungskonzession gegen die Vorschriften des Wasser- und Kommunalabgabenrechts, so ist die Ausschreibung dieser Dienstleistungskonzession aufzuheben. So hat

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Computerarbeit

An­for­de­run­gen an die Be­stimmt­heit kom­mu­na­ler Ab­ga­ben­be­schei­de

Die An­for­de­run­gen an die Be­stimmt­heit von kom­mu­na­len Ab­ga­ben­be­schei­den rich­ten sich nach Lan­des­recht; so­weit das ein­schlä­gi­ge Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz auf §§ 119, 157 Abs. 1 AO ver­weist, kom­men auch diese Vor­schrif­ten als Lan­des­recht zur An­wen­dung. Bun­des­recht­lich ist des­halb le­dig­lich zu prü­fen, ob die Aus­le­gung und An­wen­dung von Lan­des­recht mit den An­for­de­run­gen, die das

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Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuersatzung

Ein Vergnügungssteuersatz von 20% auf die Bruttokasse für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit liegt zwar an der oberen Grenze dessen, was noch als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft wird, er ist aber rechtmäßig. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines Normenkontrollantrags einer Spielhallenbetreiberin, die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Wehingen für

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München und die Bettensteuer

Die von der Landeshauptstadt München beschlossene Übernachtungssteuersatzung ist rechtswidrig, die Regierung von Oberbayern hat daher zu Recht die Genehmigung der Steuersatzung versagt. So das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dem hier vorliegenden Fall der Stadt München, die im Juni 2010 eine Satzung beschlossen hat, die eine Abgabe in Höhe von

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Kostenbeitrag für die Betreuung durch eine Tagesmutter

Die erlassene Richtlinie zur Erhebung eines Kostenbeitrages für die Betreuung durch eine Tagesmutter stellt ihrem Rechtscharakter nach lediglich eine nur Behörden bindende Verwaltungsvorschrift dar. Damit fehlt es aber an einer Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Kostenbeiträge gegenüber den Eltern. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Osnabrück entschiedenen Rechtsstreit ist die Klägerin,

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Straßenreinigungsgebühr und die Grundstücksgröße

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Satzung der Stadt Kaiserslautern über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr insoweit für ungültig erklärt, als sie für die Bemessung der Gebühr an die Flurstücke und nicht an die Grundstücke nach Maßgabe des Grundbuchs anknüpft. Darüber hinaus ist es nach der Entscheidung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts

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Bundesfinanzhof (BFH)

Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer

Seit dem 1. Januar 2004 sind Gemeinden nach § 1, § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG verpflichtet, Gewerbesteuern zu einem Mindesthebesatz von 200 % zu erheben. Zuvor stand es den Gemeinden frei, jeden beliebigen Hebesatz festzusetzen und etwa durch eine Festsetzung des Hebesatzes auf Null von der Erhebung der

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Festlegung der Gebühren für öffentliche Einrichtungen

Werden Gebühren für die laufende Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben, muss die Gebührensatzung festlegen, zu welchem Zeitpunkt und für welchen Zeitraum die Gebühr als entstanden gelten soll. Die Gebührenkalkulation muss für den kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein. Auf eine Aufschlüsselung

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Straße im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts

Die Rechtsprechung des BVerwG, wonach eine Straße mit ihrem Eintritt in den Außenbereich im Rechtssinne endet, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Lüneburg grundsätzlich nicht auf das Straßenausbaubeitragsrecht übertragbar. Auch die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, wonach eine Straße mit ihren Eintritt den Außenbereich im Rechtssinne endet, hat nach Ansicht der Lüneburger

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