Kommunaler Finanzausgleich in Brandenburg

Die Finanzausgleichs­umlage, die seit 2012 von als finanzstark geltenden Brandenburger Gemeinden entrichtet werden muss, verstößt nicht gegen die Ver­­­­­fas­sung. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute die gegen die Umlage erho­­benen kommunalen Verfassungsbeschwerden der Stadt Liebenwalde (Landkreis Oberhavel), der Gemeinde

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Der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen

Der Gesetzgeber muss bei der Ausgestaltung des vertikalen kommunalen Finanzausgleichs die vorhandenen Finanzkraftunterschiede der Kommunen mildern (Harmonisierungsgebot), darf sie jedoch nicht völlig einebnen oder gar eine Umkehrung der Finanzkraftreihenfolge bewirken (Nivellierungs- bzw. Übernivellierungsverbot). Von Verfassungs wegen ist es nicht zu

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Gemeindegebietsreform im Altmarkkreis Salzwedel

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute die kommunalen Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen ihre Auflösung und Eingemeindung in die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel) zurückgewiesen.

Die beschwerdeführerenden Gemeinden haben unter anderem gerügt, die Bildung der neuen Einheitsgemeinde

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Versatzmaßnahmen im Josef-Stollen

Das im Bauplanungsrecht geregelte gemeindliche Einvernehmen ist im bergrechtlichen Zulassungsverfahren nicht erforderlich, daher kann sich eine Gemeinde auch nicht auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit bei der Zulassung von Versatzmaßnahmen zur Erhöhung der Standsicherheit eines Stollens berufen.

So das Verwaltungsgericht Trier

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Kreis­um­la­ge mit pro­gres­si­vem An­teil – und die Selbstverwaltungsgarantie für die Gemeinden

Die Er­he­bung einer Kreis­um­la­ge mit pro­gres­si­vem An­teil ver­stößt dann gegen den in Art. 28 Abs. 2 GG ga­ran­tier­ten An­spruch auf fi­nan­zi­el­le Min­dest­aus­stat­tung der Ge­mein­den, wenn die ge­meind­li­che Ver­wal­tungs­ebe­ne al­lein da­durch oder im Zu­sam­men­wir­ken mit an­de­ren Um­la­gen auf Dauer struk­tu­rell un­ter­fi­nan­ziert

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Die Auflösung einer Gemeinde

Die kommunale Neugliederung in Sachsen-Anhalt verletzt nicht das kommunale Selbstverwaltungrecht der Gemeinden. Auch die Regelung zur Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte bei der Neugliederung im Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz ist verfassungsgemäß.

Mit dieser Begründung hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in dem hier vorliegenden Fall die Kommunalverfassungsbeschwerde

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Der Missbilligungsbeschluss des Stadtrats

Ein Ratsbeschluss, in dem der Verstoß eines Ratsmitgliedes gegen seine Verschwiegenheitspflicht festgestellt und ausdrücklich missbilligt wird, ist von dem aus der vom gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht abgeleiteten Befugnis eines Kollektivorgans, die zum Erhalt und zur Wiederherstellung seiner Funktionsfähigkeit und inneren Ordnung gebotenen

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Neugliederung von Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Die Gemeinden Prittitz und Gröbitz sind durch die Zuordnung zur Einheitsgemeinde Stadt Teuchern nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt. Mit dieser Begründung hat jetzt das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt

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Städtische Pressemitteilungen

Eine Kommune hat sich Äußerungen und Pressemitteilungen in solchen Gebieten zu enthalten, für die sie keine Zuständigkeit besitzt.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Stadt Frankfurt am Main zum Widerruf von Behauptungen verpflichtet, die die

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Ausschluss aus der Ratssitzung

Eine Klage gegen den Ausschluss aus einer Ratssitzung ist ohne vorherige Befassung des Rates über die Berechtigung des Ausschlusses unzulässig.

Grundsätzlich kann ein betroffenes Ratsmitglied gegen Ordnungsmaßnahmen des Ratsvorsitzenden die Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO im Rahmen einer

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Grußwort im Gemeindeblättchen

Ein Ortsbürgermeister darf im amtlichen Teil eines Mitteilungsblattes keine Stellungnahme zu allgemeinpolitischen Fragen abgeben, die keinen spezifischen Bezug zu seiner Gemeinde haben.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall erschien am 24. Dezember 2010 im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts

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Grenzen des Hebesatzrechts der Gemeinde

Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden schließt eine Beanstandung der Senkung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer nicht aus, wenn die betreffende Gemeinde sich in einer anhaltenden Haushaltsnotlage befindet und das von ihr vorgelegte Haushaltssicherungskonzept nicht erkennen lässt, wie der Einnahmeverlust

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Ein Bürgerbegehren ist keine Bürgerbefragung

Ein Bürgerentscheid ist im rheinland-pfälzischen Kommunalrecht nur zu wichtigen Angelegenheiten vorgesehen und darf nur in Form einer Sachentscheidung durchgeführt werden. Eine bloße Bürgerbefragung ist danach unzulässig, auch wenn sie zu einer wichtigen Angelegenheit durchgeführt werden soll. Mit dieser Begründung beurteilte

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