Eingemeindung in Sachsen-Anhalt

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Mühlanger (Landkreis Wittenberg) gegen Regelungen zur Gemeindegebietsreform zurückgewiesen. Die Gemeinde Mühlanger war zunächst durch Gesetz vom 8. Juli 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in die neu gebildete Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster eingemeindet worden. Auf ihre Verfassungsbeschwerde hat das Landesverfassungsgericht mit

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Die kommunale Gebietsreform in Rheinland-Pfalz

Ein Gesetz kann nur dann vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen dringend geboten ist. Bei der Folgenabwägung im Fall der durch Landesgesetz in Rheinland-Pfalz festgelegten kommunalen Gebietsreform liegen derartige Gründe nicht vor. So hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in den hier vorliegenden Fällen die Eilanträge der von

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Gemeindegebietsreform im Altmarkkreis Salzwedel

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute die kommunalen Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen ihre Auflösung und Eingemeindung in die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel) zurückgewiesen. Die beschwerdeführerenden Gemeinden haben unter anderem gerügt, die Bildung der neuen Einheitsgemeinde mit einer Größe von mehr als 600 km² und einer

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Der Bürgerentscheid gegen eine Gemeindefusion

Hat ein Bürgerentscheid die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses, kann er als Verwaltungsinternum nicht angegriffen werden. Ein Bürger kann nur gegen Maßnahmen vorgehen, mit denen der Gemeinderatsbeschluss vollzogen wird. Entsprechendes gilt für den Bürgerentscheid. Ein Gemeinderatsmitglied kann ebenfalls nicht die Unwirksamkeit eines Bürgerentscheids rügen, denn innerhalb der Gemeinde stehen Gemeinderatsmitgliedern subjektive Rechte

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Altfehlbetragsumlage und die kommunale Neugliederung in Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Verfassungsbeschwerde der kreisangehörigen Stadt Parchim gegen § 25 Satz 2 bis 5 des Landkreisneuordnungsgesetzes – LNOG M-V – als unzulässig zurückgewiesen. Nach dieser Vorschrift sollen die neuen Landkreise eine sogenannte Altfehlbetragsumlage von denjenigen Gemeinden erheben, die aufgelösten Landkreisen angehörten, denen – wie dem bisherigen Landkreis

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Verkürzung der Amtszeit eines Bürgermeisters

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Verkürzung der Amtszeit des neu zu wählenden Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wallhalben auf zwei Jahre für rechtmäßig erklärt. In Rheinland-Pfalz wird aufgrund des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform – KomVwRGrG – vom 28. September 2010 eine Kommunal- und Verwaltungsreform durchgeführt. Erhalten bleiben sollen

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Das einzig wahre Oberharz

Im Rahmen der Kommunalreform in Sachsen-Anhalt schlossen sich zum Jahreswechsel 2010 die bis dahin selbständigen Städte Elbingerode (Harz), Benneckenstein (Harz) und Hasselfelde sowie die Gemeinden Elend, Sorge, Stiege und Tanne zu einer neuen Stadt zusammen, die den „tourismusoptimierten“ „Stadt Oberharz am Brocken“ zusammen. Dies wiederum mißfiel der benachbarten niedersächsischen Samtgemeinde

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