Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Mühlanger (Landkreis Wittenberg) gegen Regelungen zur Gemeindegebietsreform zurückgewiesen.
Die Gemeinde Mühlanger war zunächst durch Gesetz vom 8. Juli 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in die neu gebildete Einheitsgemeinde Stadt
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