Die Wahlen zum Rat der Stadt Dortmund in den Wahlbezirken 11, 12 und 13 und zur Bezirksvertretung Eving am 13. September 2020 ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gültig. Die Stadt Dortmund ist nicht verpflichtet, die Wahl des Rates für diese Wahlbezirke und der Bezirksvertretung Eving für ungültig zu
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