Landgericht Leipzig

Kompensationsentscheidung bei überlanger Verfahrensdauer – und die Dauer der Untersuchungshaft

Bei der Kompensationsentscheidung wegen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen ist unabhängig von der Dauer der anrechenbaren Untersuchungshaft.

So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall:

Der Kompensationsentscheidung legte das Landgericht rechtsfehlerfrei zugrunde, dass es in den einzelnen Verfahrensabschnitten insgesamt zu einer rechtsstaatswidrigen

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Überlanges Zwischenverfahren

Ein Zeitraum von zwei Jahren und fünf Monaten zwischen Eingang der Akte beim Landgericht und dem Eröffnungsbeschluss entspricht nicht dem Gebot sachgerechter Verfahrensförderung.

Dass der Strafkammer eine „zeitigere Entscheidung über die Eröffnung…insbesondere“ deswegen nicht möglich gewesen sei, weil sie „gerade

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