Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit – und die Verwirkung des Anfechtungsrechts

Das Recht des in einem Beförderungsverfahren nicht berücksichtigten Beamten, eine Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs durch Anfechtung der Ernennung des ausgewählten Beamten geltend zu machen, unterliegt der Verwirkung (Fallkonstellation des ausnahmsweise eröffneten nachgehenden Primärrechtsschutzes wegen Verhinderung oder Unmöglichkeit vorherigen Eilrechtsschutzes).

Eine Verwirkung

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Durchsetzung eines Neubescheidungsanspruchs – im neuen Beförderungsauswahlverfahren

Mit der Verwirklichung eines erwirkten Neubescheidungsanspruchs in einem nachfolgenden Beförderungsauswahlverfahren hatte sich aktuell das Bundesverfassungsgericht zu befassen:

Gegenstand des Verfahrens war die Verwirklichung eines in einem früheren Beförderungsauswahlverfahren vor den Fachgerichten erwirkten Neubescheidungsanspruchs. Die vorliegend zu besetzende Stelle wurde allerdings

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Auflösung von Stellenblockaden während eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens

Das Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung von dienstlichen Beurteilungen ermöglicht die Vergabe von Funktionsämtern während der Dauer eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall bewarb sich die antragstellende Beamtin um einen höherwertigen Dienstposten, eine Referatsleitung. beim Bundesnachrichtendienst. Nachdem

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Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten – und die Auswahlentscheidung

Auswahlentscheidungen zur Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten können anhand der Anforderungen des konkreten Dienstpostens erfolgen.

Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht

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Konkurrentenstreit – und die unterlaufene Verfassungsbeschwerde als Amtspflichtverletzung

Die Weigerung des Justizministeriums, mit einer Stellenbesetzung bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde des übergangenen Notarbewerbers zuzuwarten, kann als schuldhafte Amtspflichtverletzung einzuordnen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Hauptsacheentscheidung vom 08.10.2004 bezüglich der Konkurrentenklage des unterlegenen

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Beamtenrechtliche Konkurrentenklage – und der nicht rechtzeitig genutzte einstweilige Rechtsschutz

Hat der Antragsteller die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes innerhalb der dem Dienstherrn auch in sog. Vorwirkungsfällen entsprechend auferlegten Wartefrist nicht wahrgenommen und ist die beamtenrechtliche Maßnahme – wenn auch noch nicht rechtsbeständig – durchgeführt, ist von dem in beamtenrechtlichen Konkurrentenschutzverfahren herabgestuften

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Dienstliche Beurteilungen im Konkurrentenstreit

Kommt es in einem Auswahlverfahren zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens auf einen Leistungsvergleich anhand von aktuellen dienstlichen Beurteilungen an, so müssen sich diese zur Wahrung der Chancengleichheit der Bewerber auf im Wesentlichen gleiche Beurteilungszeiträume erstrecken.

Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen

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Vorübergehende Übertragung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens – und die Konkurrentenklage

Die Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens zur vorübergehenden vertretungsweisen Wahrnehmung unterliegt, auch wenn sie mit Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle erfolgt (Nr. 2 des Erlasses „Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten“ vom 01.08.2011), nicht dem Grundsatz der Bestenauslese (Art.

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Kontengentierte Erlaubnisse und der vorhergehende Ausschluss eines Skontrenführers von der Wertpapierbörse

§ 39g Abs. 2 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 20.03.2007 (BörsO 2007) war rechtswidrig, soweit er im vorhergehenden Zuteilungszeitraum rechtswidrig von der Skontrenzuteilung ausgeschlossene Skontroführer gegenüber damals erfolgreichen Mitbewerbern benachteiligte.

Wird der Umfang der befristeten Zuteilung kontingentierter Erlaubnisse davon

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Der Grund­satz der Bes­ten­aus­le­seund die Be­ur­tei­lun­gen der Sol­da­ten

Bei Aus­wah­l­ent­schei­dun­gen zur Be­set­zung eines hö­her­wer­ti­gen Dienst­pos­tens nach dem Grund­satz der Bes­ten­aus­le­se kön­nen beim Ver­gleich der dienst­li­chen Be­ur­tei­lun­gen der Be­wer­ber Leis­tungs­be­wer­tun­gen als „im We­sent­li­chen gleich“ ein­ge­stuft wer­den, wenn sie im sel­ben Wer­tungs­be­reich (§ 2 Abs. 5 und 6 SLV, Nr.

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Richterliche Beförderungsstellen

Nach einer infolge eines stattgebenden Beschlusses in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes neu getroffenen Auswahlentscheidung in einem Stellenbesetzungsverfahren ist eine erneute Beteiligung des Präsidialrats nach §§ 32, 43 LRiG erforderlich. Von einer verfestigten Position eines Bewerbers in einem Stellenbesetzungsverfahren

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