Keine kostenlose Geiselbefreiung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat soeben entschieden, dass Geiseln die von der Bundesrepublik verauslagten Kosten ihrer Befreiung grundsätzlich erstatten müssen.

Die Klägerin des jetzt vom BVerwG entschiedenen Falls war im September 2003 auf einer Trekkingtour in Kolumbien gemeinsam mit anderen

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