Bundesverwaltungsgericht

Keine Kontoumschreibung mittels Vollmacht

Die einem Ehepartner erteilte „transmortale“ Kontovollmacht berechtigt grundsätzlich weder zu Lebzeiten des Erblassers noch nach seinem Tod zur Umschreibung des Kontos auf den Bevollmächtigten.

Eine Kontovollmacht gibt dem Bevollmächtigten im Allgemeinen nicht das Recht, das Konto ohne Beteiligung des Vollmachtgebers

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