Asyl für Konvertiten

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es ureigene Aufgabe des Gerichts, die Ernsthaftigkeit eines vom Asylbewerber behaupteten Glaubenswechsels zu würdigen.

Danach ist die Frage, ob der von einem Asylbewerber behauptete Glaubensübertritt auf einer ernsthaften und innerlich gefestigten Überzeugung beruht, höchstpersönlicher Natur und

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Kirchliche Bescheinigungen im Asylrechtsstreit

Kirchlichen Bescheinigungen kommt im Asylrechtsstreit keinerlei Bindungswirkung zu.

Dies gilt auch im Asylverfahren eines iranischen Staatsangehörigen, der zum Christentum konvertiert ist. Ihm ist die Flüchtlingseigenschaft nicht zuzuerkennen, wenn das Verwaltungsgericht von der Ernsthaftigkeit des Glaubensübertritts nicht überzeugt ist, auch nicht,

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