Auch schuldrechtliche Vereinbarungen sind, wenn sie zum Bereich der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zählen, im Rahmen eines Streiks erkämpfbar. Der gemeinsame Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 1 TVG kann ein zulässiges Streikziel sein. Der Zurechnung eines Schadens, der durch
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