Bundesfinanzhof

Die Beteiligungseinkünfte der Holdingkapitalgesellschaft – und die Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG

Soweit die Einnahmen einer Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich aus nach § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (weitgehend) steuerfreien Beteiligungseinkünften bestehen, ist bei ihr eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der „Art der Geschäfte“ dauerhaft gegeben.

Sieht die Satzung einer Holdingkapitalgesellschaft vor, dass die Gesellschaft

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Die Holding als Unternehmer

Der Umstand, dass eine Holdinggesellschaft auch die Kosten für eigene Leistungsbezüge in das von den Tochtergesellschaften an sie zu zahlende Entgelt kalkulatorisch einbezieht, steht der Annahme, dass Leistungen gegen Entgelt erbracht werden und eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, nicht entgegen.

Im

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500 €-Scheine

Zinsen für ein Konzerndarlehen

Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können. Das gilt auch für unbesichert gewährte Konzerndarlehen und unabhängig davon, ob die Darlehen von der Muttergesellschaft oder von

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Frankfurt

Vorsteuerabzug bei einer Führungsholding

Für den Bundesfinanzhof ist es aufgrund  des beim Gerichtshof der Europäischen Union derzeit anhängigen Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs vom 23.09.2020 ernstlich zweifelhaft, ob der grundsätzliche Vorsteuerabzug einer Führungsholding nach Maßgabe des ausschließlichen Entstehungsgrundes eingeschränkt wird.

Nach § 128 Abs. 3 i.V.m.

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Mehrstöckige Personengesellschaften – und der Wegfall des erbschaftsteuerlichen Verschonungsabschlag

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer (Unter-)Personengesellschaft, an der eine Oberpersonengesellschaft beteiligt ist, führt nicht zum nachträglichen Wegfall des verminderten Wertansatzes für das Betriebsvermögen der Oberpersonengesellschaft.

Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer Oberpersonengesellschaft kann jedoch

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Die unbesicherte Darlehensvergabe an eine ausländische Konzerntochter – und ihre Ausbuchung

Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen. Der Topos des sog. Konzernrückhalts beschreibt lediglich den

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Personalrabatte im Konzern

§ 8 Abs. 3 EStG gilt ausschließlich für solche Zuwendungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses gewährt. Bei der Zuwendung des Vorteils kann sich der Arbeitgeber aber Dritter bedienen, wenn sie in seinem Auftrag und für seine Rechnung

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