Zwei Lehrerinnen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch tragen, müssen vom Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung entschädigt werden. In den beiden jetzt vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschiedenen Streitfällen hatten mehrere Lehrerinnen muslimischen Glaubens vom beklagten Land NRW die Zahlung einer Entschädigung nach dem im
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