Nochmals: Kopftuchverbot an Berliner Schulen – und die Benachteiligung wegen der Religion

Die Regelung in § 2 Berliner NeutrG, wonach es Lehrkräften und anderen Beschäftigten mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen ohne weiteres ua. verboten ist, innerhalb des Dienstes auffallende religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidungsstücke, mithin auch ein islamisches Kopftuch zu tragen, ist, sofern das Tragen dieses Kleidungsstücks nachvollziehbar auf ein

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Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Eine Rechtsreferendarin kann eine Auflage, die ihr das Tragen eines Kopftuchs bei hoheitlichen Tätigkeiten im Referendariat untersagt, in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren auch dann noch – mit der Fortsetzungsfeststellungsklage – angreifen, wenn die Auflage nach acht Monaten mangels Bedeutung für die weiteren Ausbildungsstationen aufgehoben worden ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in

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Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Das Land Berlin kann sich nicht auf die in § 2 Berliner Neutralitätsgesetz getroffene Regelung berufen, wonach es Lehrkräften unter anderem untersagt ist, innerhalb des Dienstes auffallende religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidungsstücke und damit auch ein sog. islamisches Kopftuch zu tragen. Die klagende Stellenbewerberin ist Diplom-Informatikerin; sie bezeichnet sich als

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Bundesverfassungsgericht

Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer (ehemaligen) hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zurückgewiesen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren. Zwar stellt

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Keine Entschädigungen im NRW-Kopftuchstreit

Zwei Lehrerinnen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch tragen, müssen vom Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung entschädigt werden. In den beiden jetzt vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschiedenen Streitfällen hatten mehrere Lehrerinnen muslimischen Glaubens vom beklagten Land NRW die Zahlung einer Entschädigung nach dem im

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Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Ob das Verbot eines Unternehmens der Privatwirtschaft, auffällige großflächige Zeichen religiöser, politischer und sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen am Arbeitsplatz zu tragen, wirksam ist, hängt von der Auslegung von europäischem Unionsrecht ab. Das Bundesarbeitsgericht hat daher im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV vier Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union

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Betriebliche Kleiderordnung – und das Kopftuchverbot

Das Verbot eines Unternehmens der Privatwirtschaft, auffällige großflächige Zeichen religiöser, politischer und sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen am Arbeits-platz zu tragen, wirft Fragen nach der Auslegung von europäischen Unionsrecht auf. Diese Fragen müssen im Zusammenhang mit Konventions- und Verfassungsrecht durch ein Vorabentscheidungsersuchen geklärt werden, das das Bundes-arbeitsgericht jetzt an den Gerichtshof der

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Lehrerin mit Kopftuch – und die Entschädigung für die abgelehnte Stellenbewerberin

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer ein Kopftuch tragenden, abgewiesenen Bewerberin auf eine Lehrerstelle eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen. Die Stellenbewerberin hat geltend gemacht, ihre Bewerbung als Diplominformatikerin sei nicht erfolgreich gewesen, weil sie ein muslimisches Kopftuch trage. Hierin liege eine nicht erlaubte Benachteiligung wegen ihrer Religion.

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Lehrerin mit Kopftuch – aber nicht an der Grundschule

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte. Das Land Berlin hatte die Lehrerin für einen Einsatz in einer Grundschule vorgesehen und sie an ein Oberstufenzentrum umgesetzt, als die Lehrerin bei dem Unterricht ihr Kopftuch tragen wollte. Die Lehrerin

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Lehrerinnen mit Kopftuch – und die Entschädigungsklage

Das Arbeitsgericht Berlin hat aktuell die Klagen zweier Lehrerinnen abgewiesen, die eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend gemacht hatten. Eine Lehrerin hatte geltend gemacht, sie sei von dem beklagten Land nicht als Lehrerin eingestellt worden, weil sie ein muslimisches Kopftuch trage; hierin liege eine nicht erlaubte Benachteiligung wegen ihrer

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Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Referendarin im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen, die sich gegen ein Kopftuchverbot bei Gerichtsverhandlungen wandte, abgelehnt. In Hessen dürfen Rechtsreferendarinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen, keine Sitzungsleitungen und

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Kündigung wegen des Tragens eines Kopftuchs

Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, stellt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union keine unmittelbare Diskriminierung dar. Ohne eine solche Regel kann der Wille eines Arbeitgebers, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, wonach seine Leistungen nicht mehr von einer Arbeitnehmerin

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Das Kopftuch -als Auswahlkriterium unter Stellenbewerberinnen

Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht es nicht als unzulässige Diskriminierung an, wenn ein Unternehmen, bei dem eine unternehmensinterne Regel besteht, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, eine Stellenbewerberin wegen des von ihr getragenen Kopftuches ablehnt. Dieser Entscheidung des Unionsgerichtshofs lag ein Fall aus Frankreich

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Grundschullehrerin mit Kopftuch – und ihre AGG-Entschädigung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Klägerin eine Entschädigung zugesprochen, die sich mit muslimischen Kopftuch um eine Stelle als Grundschullehrerin beim Land Berlin beworben hat und deren Bewerbung nach ihrer Erklärung, sie wolle ihr muslimisches Kopftuch auch im Unterricht tragen, abgelehnt wurde. Das Landesarbeitsgericht hat in der Ablehnung der Bewerbung im

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Das Kopftuch – und die Gefahr für die Kinder im Kindergarten

Auch bei Erzieherinnen an öffentlichen Kindertagesstätten ist für ein Kopftuchverbot eine konkrete Gefahr erforderlich. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht auf eine knapp 6 Jahre alte Verfassungsbeschwerde einer Stuttgarter Erzieherin, die an einer Kindertagesstätte in kommunaler Trägerschaft beschäftigt ist und sich gegen die von ihrem Arbeitgeber, der Stadt Stuttgart, erteilte Abmahnung

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Lehrerin mit Kopftuch

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entschädigungsklage einer Lehrerin abgewiesen, deren Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin von dem Land Berlin abgelehnt worden war, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt. Das Arbeitsgericht hat eine nach § 7 AGG verbotene Benachteiligung der Lehrerin im Hinblick auf das „Berliner Neutralitätsgesetz“ (Gesetz zu Artikel

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Kopftuchverbot im Unternehmen

In einem beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Vorabentscheidungsverfahren über ein Kopftuchverbot in Unternehmen hat jetzt die Generalanwältin des Gerichtshofs ihre Schlussanträge vorgelegt. Nach Ansicht der Generalanwältin kann ein solches Kopftuchverbot in Unternehmen zulässig sein: Stütze sich das Verbot auf eine allgemeine Betriebsregelung, nach der sichtbare politische, philosophische und religiöse

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Kopftücher in der Schule

Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann. Ein landesweites

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Das islamische Kopftuch im evangelischen Krankenhaus

Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer anderen Religionszugehörigkeit ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu einem zumindest neutralen Verhalten gegenüber der Evangelischen Kirche nicht in Einklang zu

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Ist das krank? Kein Kopftuch im evangelisches Krankenhaus

Eine Krankenschwester in einem evangelischen Krankenhaus darf kein Kopftuch tragen. Das Kopftuch ist – nach dem Verständnis des Bundesarbeitsgerichts – ein Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben. Sein Tragen ist daher die Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit und damit regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche

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Das Kirchhof’sche Kopftuchverbot

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts muss das „Kopftuch-Verfahren“ ohne seinen Vorsitzenden Kirchhof entscheiden. Kirchhof war seinerzeit der „Architekt“ der baden-württembergischen Lösung zum Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen. Diese Lösung wurde später von Nordrhein-Westfalen kopiert – und genau dieses nordrhein-westfälische Gesetz zum Kopftuch-Verbot in Schulen steht nun in mehreren Verfassungsbeschwerden auf dem

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