Lebensmittel mit der Schmetterlings-Tramete als Zutat dürfen ohne Zulassung nicht vertrieben werden.
In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Eilverfahren vertreibt die Antragstellerin u.a. Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und Haushaltsprodukte. Zu ihrem Sortiment gehören auch Nahrungsergänzungsmittel mit der Schmetterlings-Tramete als Zutat. Hierbei
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