Ein Kostenbescheid für eine Ersatzvornahme ist rechtswidrig, wenn es gegenüber dem Betroffenen an einer entsprechende Fristsetzung fehlt und das Verstreichenlassen dieser Frist nicht vorgelegen hat. Außerdem bedarf ein solcher Kostenbescheid im Vorfeld einen zu vollstreckenden Grundverwaltungsakt. Dafür reichen mündliche Ausführungen der Behörde gegenüber dem Betroffenen, die mehr einer Abmachung zwischen
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