Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der vom Gerichtsvollzieher angeforderte Kostenvorschuss – und die Rechtsbeschwerde

Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts bezüglich der Anforderung eines Kostenvorschusses seitens des Obergerichtsvollziehers ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft. Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts ist nach § 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht zulässig, wenn

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Der verspätet gezahlte Kostenvorschuss

Es ist eine grob nachlässige Prozessführung, wenn der vom Gericht angeforderte Kostenvorschuss für das nach § 109 SGG beantragte Gutachten nach der richterlich festgesetzten Frist eingeht und der Bevollmächtigte die Einzahlung des Vorschusses erst 2 Wochen vor Ablauf der Frist bei der Rechtsschutzversicherung beantragt sowie sich ohne Fristüberwachung darauf verlassen

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Beschlussanfechtungsklagen – und die Kostenvorschüssse der Wohnungseigentümer

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtschaftsplan und in den Einzelwirtschaftsplänen

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Der nicht gezahlte Kostenvorschuss – und die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

Grundsätzlich ergeht im selbständigen Beweisverfahren keine Kostenentscheidung, die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind vielmehr Kosten des Hauptsacheverfahrens und von der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens umfasst, ohne dass dies in der Kostenentscheidung ausdrücklich ausgesprochen werden muss. Eine isolierte Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren, die Grundlage einer Kostenerstattung ist, ist nur in drei Fällen

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