Bei einem behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs besteht kein Anspruch auf eine beamtenrechtliche Beihilfe
In dem hier vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu entscheidenden Fall ergibt sich ein Anspruch auf Beihilfe zunächst nicht aus den Vorschriften der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO). Maßgeblich
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