Das Bundesverfassungsgericht hat eine (weitere) Verfassungsbeschwerde betreffend die Regelungen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes zur automatisierten Kennzeichenkontrolle nicht zur Entscheidung angenommen, da hierfür nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.12 2018 bestand. Mit seiner Verfassungsbeschwerde hatte sich der Beschwerdeführer gegen Normen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei
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