Nochmals: die automatisierte Kennzeichenkontrolle im bayerischen Polizeiaufgabengesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat eine (weitere) Verfassungsbeschwerde betreffend die Regelungen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes zur automatisierten Kennzeichenkontrolle nicht zur Entscheidung angenommen, da hierfür nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.12 2018 bestand.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde hatte sich der Beschwerdeführer gegen Normen des

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Kfz-Kennzeichenkontrollen in Bayern

Eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle begründet Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Personen, deren Kennzeichen in die Kontrolle einbezogen werden, auch wenn das Ergebnis zu einem „Nichttreffer“ führt und die Daten sogleich gelöscht werden.

Für die Abgrenzung zwischen der dem

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