Reifen

Der im landwirtschaftlichen Betrieb verwendete Sattelanhänger – und die Kfz-Steuer

Sattelanhänger, die hinter einer landwirtschaftlich genutzten Zugmaschine ausschließlich im landwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden, sind nicht nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG von der Steuer befreit. Der Sattelschlepper ist in diesem Fall weder als ein begünstigter Kraftfahrzeuganhänger hinter einer Zugmaschine noch als ein begünstigtes Sonderfahrzeug i.S. des

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Krankenwagen

Steuerbefreite Krankenbeförderung

Eine Krankheit i.S. des § 3 Nr. 5 KraftStG ist bei einem anomalen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand anzunehmen, der nach herrschender Auffassung einer medizinischen Behandlung bedarf. Die Behandlungsbedürftigkeit schließt eine gewisse Dringlichkeit der Beförderung ein; das Vorliegen eines dringenden Soforteinsatzes ist jedoch nicht erforderlich. Eine nach § 3 Nr.

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Bluttransporte – und die Befreiung von der Kfz-Steuer

Auch Fahrzeuge, die ausschließlich zum Blut- oder Organtransport verwendet werden, zählen zum Rettungsdienst, der von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Es macht keinen Unterschied, ob der Patient zu einer Einrichtung, die das erforderliche Blut hat, oder das Blut zu ihm gebracht wird. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem

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Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bei Kraftfahrzeughändlern

Maßgebend für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung ist allein die Zulassung des Fahrzeugs. Weder die Aushändigung des Fahrzeugscheins ist erforderlich, noch muss ein Kennzeichen mit Dienstsiegel an den Kläger übergeben worden sein. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Baden-Württemberg 15.988 erlassene Kraftfahrzeugsteuerbescheide für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatten zwei Kraftfahrzeughändler, die für aus dem

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LKW

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von Sattelzugmaschinen in der Land- oder Forstwirtschaft

Nach § 3 Nr. 7 Satz 1 1. Alternative KraftStG sind Zugmaschinen von der Kraftfahrzeugsteuer nicht befreit, wenn sie von der Zulassungsbehörde als „Sattelzugmaschine“ (Fahrzeugklasse 88), oder „LOF.Sattelzugmaschine“ (Fahrzeugklasse 90) zugelassen wurden. Seit dem VerkehrStÄndG vom 05.12 2012 ist die Feststellung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten durch die Zulassungsbehörde für Zwecke

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Krankenwagen

Kfz-Steuer-Befreiung in der Krankenbeförderung

Die Krankenbeförderung i.S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG unterliegt der Kfz-Steuer das Halten von inländischen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Registrierzulassungen – und die Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht auch dann, wenn ein Fahrzeug für einen Tag zugelassen und zugleich antragsgemäß wieder abgemeldet wird. Eine Abstempelung von Kennzeichen war -bei Zulassung im Juli 2008- für die Zulassung und damit auch die Kraftfahrzeugsteuer entbehrlich. Die Kraftfahrzeugsteuer ist gemäß § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) eine Steuer

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Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer im Insolvenzverfahren

Die insolvenzrechtliche Behandlung vor Insolvenzeröffnung entrichteter Kraftfahrzeugsteuer für ein zur Insolvenzmasse des Schuldners gehörendes Fahrzeug ist bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt. Danach ist die Kraftfahrzeugsteuer für einen Entrichtungszeitraum, in den die Insolvenzeröffnung fällt, auf die Zeit vor und die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufzuteilen. Dies gilt

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Abrechnung der Kraftfahrzeugsteuer bei Insolvenzeröffnung

Die insolvenzrechtliche Behandlung vor Insolvenzeröffnung entrichteter Kraftfahrzeugsteuer für ein zur Insolvenzmasse des Schuldners gehörendes Fahrzeug ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof geklärt. Hiernach ist die Kraftfahrzeugsteuerschuld eines Entrichtungszeitraums, in den die Insolvenzeröffnung fällt, auf die Tage vor und die Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Folge aufzuteilen, dass hinsichtlich

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Traktor oder Unimog? – der kleine steuerliche Unterschied

Ein Unimog ist ein universell einsetzbarer, allradgetriebener Kleinlastwagen und Geräteträger und keine Zugmaschine. Mit dieser begründung hat das Finanzgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall die Klage einer Landwirtin abgewiesen, die für ihren „DB Unimog 427/10“ die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen begehrte. Die Klägerin legte ein Herstellergutachten vor, wonach der Unimog

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Der Traktor der Biogasanlage

Eine Zugmaschine, die in einem ausschließlich der Energieerzeugung in einer Biogasanlage dienenden Betrieb eingesetzt wird, ist nicht von der Kfz-Steuer befreit. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb i.S. des § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG liegt nicht vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur

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Pickups mit Doppelkabine und die Kfz-Steuer

Bei Pickup-Fahrzeugen mit Doppelkabine ist typisierend davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht. Bei Pickup-Fahrzeugen, deren Ladefläche größer als die für die Personenbeförderung vorgesehene Fläche ist, erfolgt

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Bundesfinanzhof

Steuerbefreiung für Straßenreinigungsfahrzeuge

§ 3 Nr. 4 KraftStG begünstigt auch das Halten von Fahrzeugen zum Einsammeln und Abtransport von Abfall, soweit dieser von der Straße aufgenommen wird oder sich in im Straßenbereich aufgestellten Abfallbehältern befindet. Der Fahrzeughalter hat den lückenlosen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrzeug tatsächlich in einer den Anforderungen des

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Geldscheine

Fahrzeuge zum Straßenbau – und die Kfz-Steuerpflicht

Von einer Anstalt des öffentlichen Rechts gehaltene und auf sie zugelassene Fahrzeuge sind auch dann nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn sie ausschließlich im Auftrag einer Gemeinde zum Wegebau verwendet werden. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 KraftStG ist die Steuer, wenn eine Steuerfestsetzung fehlerhaft ist, zur Beseitigung des

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Kraftfahrzeugsteuer nach Insolvenzeröffnung

Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist. So hat der Bundesfinanzhof jetzt in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Als Vermögensverwalter ist der Insolvenzverwalter Steuerpflichtiger (§ 33

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Keine Zahlungshinweise für die Kraftfahrzeugsteuer

Bisher erhielten Sie als Kfz-Halter rechtzeitig vor der jährlichen Fälligkeit der Kfz-Steuer einen Zahlungshinweis vom Finanzamt. Diese Zahlungshinweise sind inzwischen in den meisten Bundesländern wieder abgeschafft worden. Als letztes Bundesland folgt nun Niedersachsen: Dort werden die Fälligkeitsmitteilungen in diesem Jahr zum letzten Mal versandt, ab 2012 wird dann die Versendung

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Wie aus einem PKW steuerlich ein LKW wird

Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nur

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Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Es bestehen ernsthafte Zweifel, die nach einer Insolvenzeröffnung entstehende Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen zu können, wenn das entsprechende Fahrzeug unpfändbar ist und daher nicht verwertet werden kann. Diese im Rahmen eines Verfahrens zur Aussetzung der Vollziehung ergangene Entscheidung des Finanzgerichts Münster hat der Bundesfinanzhof jetzt bestätigt.

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Der Pick-up in der Kraftfahrzeugsteuer

Streitig war in dem Verfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf, ob das Fahrzeug des Klägers für Zwecke der Kfz-Steuer als PKW oder als LKW zu behandeln ist. Die Kfz-Steuer für LKW bemisst sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht, die für PKWs nach dem Hubraum. Bei dem Fahrzeug des Klägers handelt es sich

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330 € für den Russpartikelfilter

Ab dem 1. September 2009 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Partikelminderungssystemen mit 330 €. Entsprechende Anträge zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Diesel-Kfz werden beim BAFA ab dem 1. September 2009 entgegen genommen und bearbeitet. Förderhöhe Das mit Beschluss des

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Anteil der „Umweltsteuern“ am Steueraufkommen sinkt

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet, betrugen die Einnahmen aus „umweltbezogenen Steuern“ nach Angaben der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen im Jahr 2008 rund 54,4 Mrd. € und waren damit gegenüber 2007 nahezu unverändert (+ 0,3%). Die gesamten Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte (561 Mrd. € im Jahr 2008) sind dagegen im Vergleich zum

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Kfz-Steuer-Umstellung

Der Bundesrat hat am Freitag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Reform der Kfz-Steuer bestätigt und der Reform zugestimmt. Die wegen der Umstellung der Kfz-Steuer von einer Länder- auf eine Bundessteuer erforderliche Grundgesetzänderung erhielt ebenfalls die erforderliche Mehrheit. Ab dem 1. Juli 2009 richtet sich die Kfz-Steuer für Neuwagen damit vermehrt

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Zur Privatnutzung ungeeignete Dienstwagen

Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass von der sog. 1 %-Regelung solche Fahrzeuge auszunehmen sind, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung für private Zwecke nicht geeignet sind. Die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt regelmäßig

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Geländewagen in der Kfz-Steuer

Der Bundesfinanzhof hat in der seit gut einem Jahr schwellenden Auseinandersetzung um die Besteuerung von großen Geländewagen und Kombinationsfahrzeugen ein Machtwort gesprochen und entschieden, dass Kombinationskraftwagen unabhängig von der nach europäischem Gemeinschaftsrecht vorzunehmenden verkehrsrechtlichen Einstufung kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig Personenkraftwagen sind.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Rußpartikelfilter-Einbau vor der ersten Zulassung des PKWs

Der Einbau eines Rußpartikelfilters bereits vor der erstmaligen Zulassung eines Personenkraftwagens mit Dieselmotor zum Verkehr stellt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhfos keine nachträgliche technische Verbesserung darstellt und deswegen steuerlich nicht begünstigt ist. Soll die Nachrüstung steuerbegünstigt werden, darf der Einbau daher erst nach der Zulassung erfolgen.

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PKW-Besteuerung für Geländewagen

Die seit dem 1. Mai 2005 geltende Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ab 1. Mai 2005 als PKW ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäss. Damit ist ab 1. Mai 2005 auch bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t

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Neue Besteuerung von Wohnmobilen erst ab dem 1. Januar 2006

Die Kraftfahrzeugsteuer für aufgelastete Wohnmobile kann von der Finanzverwaltung nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts ab dem 01.01.2006 geändert werden (Übergang von der LKW-Besteuerung zur Besteuerung als PKW oder als Wohnmobil), nicht allerdings rückwirkend bereits zum 01.05.2005. Mit der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO durch die 27. Verordnung vom

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Registrierzulassung ohne Kraftfahrzeugsteuer

Wie jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, löst eine kurzzeitige Zulassung von Kraftfahrzeugen (sog. „Registrierzulassung“) ohne Abstempelung des Kennzeichens und ohne Aushändigung des Fahrzeugscheins keine Kraftfahrzeugsteuer aus. Die Klägerin in dem jetzt vom FG entschiedenen Fall ist im Bereich von Kraftfahrzeug-Zulassungsdienstleistungen für Importeure und Hersteller tätig. Das Straßenverkehrsamt meldete dem Finanzamt

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Kfz-Steuer nach Insolvenzeröffnung

In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof jetzt die nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer auch dann Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) eingeordnet, wenn sich das Fahrzeug – obschon nach wie vor auf den Insolvenzschuldner zugelassen – nicht mehr in seinem Besitz befindet oder vom Insolvenzverwalter

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Der VW-Bus als LKW

Führt der Umbau eines VW-Busses, bei dem eine Abtrennung zwischen Fahrgastraum und Laderaum eingebaut wird, zu einer Einstufung des VW-Busses als LKW? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesfinanzhof zu befassen. Seine Antwort:

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Partikelfilter-Nachrüstung von Diesel-Pkw

Die Bundesregierung will die Nachrüstung von dieselbetriebenen Pkw mit Russpartikelfiltern steuerlich fördern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht. Halter von Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sollen bis Ende 2009 einen Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro erhalten, wenn

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Kfz-Steuer für Wohnmobile

Der Bundestag hat eine Änderung der Kfz-Besteuerung für Wohnmobile, rückwirkend zum 1. Januar 2006, beschlossen. Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) zum 1. Mai 2005 entfiel die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung ?Kombinationskraftwagen?. Daraus folgert die Finanzverwaltung auch kraftfahrzeugsteuerliche Auswirkungen für Fahrzeugarten mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von

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Kfz-Zulassung im Saarland

Im Saarland können Kraftfahrzeuge seit dem 1. November 2006 nur noch nach Prüfung etwaiger Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer zum Straßenverkehr zugelassen werden. Bereits seit dem 1. August 2005 ist aufgrund einer Landesverordnung bei Zulassung von Fahrzeugen eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erforderlich. Mit Wirkung ab 1.

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Kraftfahrzeugsteuer für schwere Geländewagen

Geländewagen wurden bisher nach den für LKW geltenden Regeln besteuert, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hatten, und zwar ungeachtet dessen, ob sie nach ihrer Bauart und Einrichtung vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt (also LKW) waren. Dies brachte ihren Haltern meist wesentliche Ersparnisse

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Besteuerung schwerer Geländewagen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss in einem Eilverfahren entschieden, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz gegenteiliger Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein LKW nach Gewicht günstiger besteuert werden können.

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Kfz-Steuer auf Geländewagen

Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen konnten bisher als LKW nach dem jeweiligen Fahrzeuggewicht besteuert werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass diese günstige Möglichkeit durch die Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO zum 01.05.2005 entfallen ist und diese Fahrzeuge daher seit Mai 2005

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