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Angaben zum PKW-Kraftstoffverbrauch

„Modell“ im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV ist nach § 2 Nr. 15 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Dem steht nicht entgegen, dass nach §

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der zu hohe Kraftstoffverbrauch

Der Käufer eines Fahrzeugs ist zum Rücktritt berechtigt, wenn dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehlt, die der Käufer nach dem Verkaufsprospekt hat erwarten dürfen. Die unter Testbedingungen festgestellten erhöhten Verbrauchswerte um mehr als 10 % gegenüber dem im Verkaufsprospekt angegeben Werte

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