Die Krankenakte und die Krankenkasse

Eine Einsichtnahme in die Krankheitsakten und Pflegedokumentationen ist bei Einverständnis des Betroffenen auch durch Krankenkassen möglich. Das Einsichtsrecht in seine persönlichen Krankenakten ist kein so höchstpersönliches Recht, dass eine Übertragung auf Dritte unmöglich wäre.

In einem jetzt vom Amtsgericht München

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