Betreuervergütung für eine Physiotherapeutin

Ein erhöhter Stundensatz nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn die Ausbildung gleichsam am Rande auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt hat. Vielmehr ist erforderlich, dass sie in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist. Erforderlich ist demnach die Feststellung, dass ein erheblicher Teil

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Gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit eines Krankengymnasten

Eine aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich ausgeübte Tätigkeit eines Krankengymnasten liegt nur vor, wenn er – hinausgehend über Erstgespräch, gelegentliche Kontrollen und Abrechnungskontrolle – bei jedem einzelnen Patienten auf die Behandlung Einfluss nimmt und dazu jeweils selbst zumindest die Anamnese und zwischenzeitliche Kontrollen durchführt. Ein Krankengymnast kann nebeneinander eine gewerbliche (als

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19%ige Salzwasser-Schwebebäder

Das sogenannte Floaten – Salzwasser-Schwebebäder in speziellen Kapseln (sog. Floating – Tanks) – unterliegt dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, soweit nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Leistung im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung erbracht

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Vergütungsanspruch des Krankengymnasten gegen die Krankenkasse

Aus § 125 SGB V in Verbindung mit mit dem nach Abs 2 dieser Vorschrift geschlossenen Rahmenvertrag ergibt sich ein gegen die Krankenkasse des Versicherten gerichteter Vergütungsanspruch des Heilmittelerbringers. Dieser Vergütungsanspruch hat unter anderem eine wirksame Verordnung eines Vertragsarztes zur Voraussetzung. Die vertragsärztliche Verordnung von Heilmitteln ist unwirksam, wenn sie

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Hippotherapie

Die von Physiotherapeuten (Krankengymnasten) mit entsprechender Zusatzausbildung auf ärztliche Verordnung durchgeführte Hippotherapie (therapeutisches Reiten) ist, so der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil, eine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG. Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Januar 2008 – XI R 53/06

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Heilbehandlungsleistungen einer Personengesellschaft mit angestellten Krankengymnasten

In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof die Rechtsformneutralität des Umsatzsteuersystems betont und es für zulässig erachtet, dass auch Personengesellschaften Heilbehandlungsleistungen durch entsprechend qualifizierte Angestellte umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG erbringen können. Das Urteil macht deutlich, dass diese Steuerbefreiung gleichermaßen durch natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften

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