Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Kurklinik, die einen Schadensersatzanspruch für den Fall vorsieht, dass die Patientin einer Mutter-Kind-Kur diese vorzeitig abbricht, ist unwirksam. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war einer Mutter von vier minderjährigen Kindern von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine dreiwöchige medizinische Vorsorgemaßnahme in Form einer
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