Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB. Die medizinische Fachangestellte arbeitete seit dem 1. Februar 2021 als medizinische Fachangestellte bei dem beklagten Krankenhaus. Die
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