Wird die nach einer Hüftgelenksoperation aufgetretene Fehlstellung eines Hüftgelenks (Hüftluxation) mittels einer Kurznarkose umgehend schmerzfrei beseitigt, kann für diese geringfügige gesundheitliche Beeinträchtigung nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm kein Schmerzensgeld beansprucht werden.
Im dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall erhielt
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