Durch krankenhaushygienisch bedenkliche Baumängel ausgelöste Umbaumaßnahmen begründen keine Förderung wegen Sonderbedarf.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln die Klage der Asklepios Klinik Sankt Augustin GmbH gegen das Land NRW auf Bewilligung einer Förderung für einen Sonderbedarf in Höhe
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