Universitätsklinik Göttingen, Haupteingang

Göttinger Transplantationsskandal – und der Vergütungsanspruch der Universitätsklinik

Der Vergütungsanspruch eines Krankenhauses für eine medizinisch erforderliche Transplantation eines im vorgesehenen Verfahren zugeteilten Organs entfällt nicht dadurch, dass das Krankenhaus falsche Angaben zur Dringlichkeit der Transplantation an Eurotransplant gemeldet hat. Mit dieser Begründung hat das Bundessozialgericht die Revision der Krankenkasse in einem der Fälle des „Göttinger Transplantationsskandals“ zurückgewiesen. Im

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Die Operation durch einen Nichtarzt

Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für Krankenhausbehandlungen, an denen ein Nichtarzt als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat. Der Vergütungsausschluss gilt auch dann, wenn dem Nichtarzt zuvor eine echte Approbationsurkunde ausgestellt worden ist. Er erstreckt sich allerdings nicht auf eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte, an denen der Nichtarzt nicht mitgewirkt hat. 

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Krankenhausvergütung – und die Auswirkungen der Aufklärungspflichten

Patienten sind schon aus Haftungsgründen über Chancen und Risiken einer möglichen Behandlung ordnungsgemäß aufzuklären. Wie das Bundessozialgericht jetzt entschieden hat, dient eine ordnungsgemäße Aufklärung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung aber auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Denn im Sachleistungssystem entscheidet letztlich der Versicherte, ob er die ihm ärztlich angebotene, medizinisch notwendige Leistung

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Krankenhausbehandlung – ohne vertragsärztliche Einweisung

Der Vergütungsanspruch eines zugelassenen Krankenhauses gegen eine Krankenkasse für eine erforderliche und wirtschaftliche teilstationäre Behandlung ihres Versicherten setzt keine vertragsärztliche Einweisung in das Krankenhaus voraus. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall forderte die klagende Krankenhausträgerin vergeblich für die teilstationäre Behandlung des bei der beklagten Krankenkasse Versicherten 5596,24 Euro. Die

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Wer zahlt den Nikotinentzug eines Neugeborenen?

Berechnet das Krankenhaus bei einem Baby aufgrund des Tabakkonsums der Mutter ein sog. Drogenentzugssyndrom, hat die Krankenkasse das nicht zu zahlen, da Tabak und Nikotin keine Drogen im Sinne des Begriffsverständnisses des Krankenhausvergütungsrechts sind. So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall entschieden und der Krankkasse Recht gegeben.

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