Die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß.
Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht auf eine Richtervorlage des Sozialgerichts Osnabrück zu der Frage, ob die Vorschrift des § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 in
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So hat das Bundessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall die Verpflichtung einer Krankenkasse als rechtens angesehen, den Gruppenversicherungsvertrag bei einem privaten Krankenversicherer unverzüglich zu beenden. Nach § 16 SGB V ruht der Leistungsanspruch

























