In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht gegen die beklagte Krankenkasse ein Anspruch auf Gewährung von ärztlich verordnetem Reha-Sport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung. Der Anspruch auf diese ergänzende Leistung zur medizinischen Reha folgt aus § 43 Abs 1 Nr
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