Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die blind oder hochgradig sehbehindert sind, können im Rahmen der Hilfsmittelversorgung einen Anspruch auf Versorgung mit einem Bildschirmvorleseprogramm (Screenreader) haben. Nach § 27 Abs 1 Satz 1 SGB V haben Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre
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